Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 28.04.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Alphaform AG Feldkirchen bei München - ISIN DE0005487953/WKN 548795 - Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 11. Juni 2015, 14:00 Uhr im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.alphaform.de unter der Rubrik 'Unternehmen/IR - Investor Relations - Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits am 24. März 2015 gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2015, sofern dieser einer Prüfung unterzogen wird, zu bestellen. Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der Aufsichtsrat von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Matti Paasila, hat sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Paasila war für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Um die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats bis zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes durch die Aktionäre sicherzustellen, hat der Vorstand pflichtgemäß die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 104 Abs. 1 AktG beantragt. Mit Beschluss vom 14. Januar 2015 hat das Amtsgericht München Herrn Götz Ganghofer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, Herrn Götz Ganghofer, wohnhaft in München, Unternehmensberater, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Ganghofer gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Herr Ganghofer erfüllt die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Ganghofer im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Herr Ganghofer hält keine Aktien an der Gesellschaft. Herr Ganghofer steht neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, ausgenommen seine Tätigkeit als Berater der LHUM Vermögensverwaltungs GmbH, Gräfelfing, und als Geschäftsführer der AM Ventures Holding GmbH, Gräfelfing. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um einen Höchstbetrag Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, die Alphaform-Gruppe als führenden 3D-Druck-Anbieter durch die Aufnahme weiteren Eigenkapitals zu stärken. Um die Möglichkeiten eines günstigen Börsenumfelds optimal ausnutzen zu können, möchte der Vorstand Zeitpunkt und Umfang einer Kapitalerhöhung möglichst flexibel festlegen können und schlägt vor, dass die Hauptversammlung zunächst nur einen Höchstbetrag der Kapitalerhöhung beschließt. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Beschlussfassung kann der Vorstand die Kapitalerhöhung im erforderlichen Maße und damit auch gegebenenfalls in geringerem Umfang durchführen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Erhöhungsbetrag im Rahmen des vorgegebenen Höchstbetrags unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktverhältnisse und die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und den Bezugspreis festzulegen. Die Kapitalerhöhung wird jedoch nur insoweit durchgeführt, wie Aktien im Rahmen des Bezugsangebots einschließlich einer eventuellen Platzierung nicht bezogener Stücke mindestens zum Bezugspreis gezeichnet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 6.1 Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von EUR 7.902.828,00 um bis zu EUR 7.902.828,00 auf bis zu EUR 15.805.656,00 durch Ausgabe von bis zu 7.902.828 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt. 6.2 Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie werden von einem Kreditinstitut, einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem Dritten mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zu dem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ziffer 6.3 festzusetzenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös unter Abzug einer Provision sowie der Kosten und Auslagen an die Gesellschaft abzuführen. Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts durch die Aktionäre beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Angebots. Soweit nach Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, sind das Kreditinstitut, das nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder der Dritte berechtigt, die verbleibenden Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung einem oder mehreren Investoren zum festgesetzten Bezugspreis zum Bezug anzubieten. 6.3 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
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