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Dow Jones News
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fair-news.de/Amazon FBA Händler: Sales-Tax Steueramnestie in den USA - Jetzt Chance nutzen

Viele Händler, die über Amazon.com Produkte in den Vereinigten 
Staaten verkaufen, müssen Verkaufssteuer erheben und abführen. 
Wer das in den letzten Jahren versäumt hat, profitiert jetzt 
eventuell von einer Amnestie und vermeidet Geldstrafen sowie 
Nachzahlungen. 
 
Die Amnestie gilt bisher in 15 US-amerikanische Bundesstaaten und 
nur für diejenigen Händler, die sich im Zeitraum zwischen dem 
17. August und dem 17. Oktober 2017 bei der Multistate Tax 
Comission (MTC) melden. Steuersünder sollten also nicht allzu 
lange warten. Das Team des Unternehmens ALTON 
(http://www.alton.de) unterstützt alle Interessenten gerne beim 
notwendigen Procedere. 
 
Steuersünder aus Unwissenheit 
Händler, die via Amazon in den USA verkaufen, zahlen häufig 
kein Sales-Tax, obwohl sie es müssten. Laut einer Schätzung von 
Richard Cram, dem Direktor des MTC Nexus Programms, könnte sich 
die Summe der ausstehenden Umsatzsteuer in den USA durch 
ausgebliebene Zahlungen von Amazon FBA-Verkäufern auf zwei 
Milliarden US-Dollar belaufen. 
 
"FBA" steht für "Fulfillment by Amazon" und ist das 
umfangreiche Amazon-Angebot rund um die Lagerung und Logistik von 
Produkten externer Händler, die die Plattform zum Verkauf 
nutzen. Die Multistate Tax Comission (MTC) ist eine 
überstaatliche Steueragentur. Sie arbeitet zum Wohle der 
Bundesstaaten und der steuerzahlenden Unternehmen. Ihr Ziel ist 
es eine Gleichheit der Regeln und die effiziente Durchsetzung der 
Steuergesetze in den US-Bundesstaaten zu ermöglichen. 
 
Versäumnisse beim Zahlen von Sales-Tax geschehen bei Amazon 
FBA-Händlern oft nicht bewusst, sondern aus Unwissenheit. Durch 
das komplizierte Steuerrecht in den USA ist schon manch ein 
Händler unwissentlich zum Steuersünder geworden und musste eine 
nicht unerhebliche Strafe zahlen. Das Amnestie-Programm kann 
Händler von diesem Risiko befreien. 
 
Wer künftig Steuern zahlt, wird von Altlasten befreit! 
Im Rahmen des MTC -Programms haben Händler mit 
Steuerversäumnissen im festgelegten Zeitraum vom 17. August bis 
zum 17. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich in einigen 
US-Bundesstaaten freiwillig zu melden, um damit möglichen 
Strafen für Sünden der Vergangenheit zu entgehen. Wer in einem 
oder mehreren der folgenden US-Bundesstaaten als Amazon-Händler 
Steuerschulden im Bereich Sales Tax hat, kann sich durch die 
Registrierung in den jeweiligen US-Bundesstaaten davon befreien 
lassen: 
 
Alabama, Arkansas, Colorado, Connecticut, Idaho, Iowa, Kansas, 
Kentucky, Louisiana, Nebraska, New Jersey, Oklahoma, Texas, Utah 
und Vermont. 
 
Es ist möglich, dass weitere US-Bundesstaaten am 
Amnestie-Programm teilnehmen werden. Ebenso sind künftige 
Änderungen der Befristung des Programms möglich. 
 
Registriert man sich als Händler im Rahmen des 
Amnestie-Programms, wird man in den betreffenden US-Bundesstaaten 
künftig Sales Tax auf den Verkaufspreis aufrechnen und an den 
Staat abführen müssen, wann immer man etwas in einen dieser 
US-Bundesstaaten verkauft. Im Prinzip ist das eine Win-Win 
Situation: Die US-Bundesstaaten erhalten künftig ihre 
Umsatzsteuer und die Händler werden von steuerlichen Altlasten 
befreit und bleiben straffrei. 
 
US-Sales-Tax: Warum FBA-Händler zahlen müssen! 
Es gibt keine einheitliche Sales-Tax-Regelung für die gesamten 
USA. Die einzelnen US-Bundesstaaten definieren jeweils eigene 
Regeln. Im Allgemeinen zahlt man Sales-Tax in dem 
US-amerikanischen Bundesstaat, in dem das eigene Unternehmen 
seinen Sitz hat. Ein Händler aus Florida würde also in Florida 
Sales-Tax bezahlen, nicht jedoch zwangsläufig in jedem anderen 
US-Bundesstaat. 
 
Wäre das die einzige Regel, dann hätten es Händler mit Sitz in 
Deutschland, die ihre Waren via Amazon in den USA verkaufen, 
leicht. Sie haben ihren Firmensitz in keinem US-Bundesstaat und 
müssten auf der Grundlage der oben genannten Regel in keinem 
US-Bundesstaat Umsatzsteuer zahlen. Ganz so einfach ist es leider 
nicht. 
 
Die Sache mit dem Nexus 
Wie in anderen Bereichen, gibt es auch hinsichtlich des 
steuerlichen Nexus verschiedene Regeln in den einzelnen 
US-Bundesstaaten. Ein Nexus ist ein Sachverhalt, der einem 
Unternehmen die Pflicht zur Erhebung und Abführung von Sales-Tax 
aufbürdet, auch wenn das Unternehmen keinen Sitz im jeweiligen 
Bundesstaat besitzt. Die für Online-Händler entscheidende Regel 
ist jedoch in allen US-Bundesstaaten gleich. Lagert Ihre Ware in 
einem US-Bundesstaat, besteht für Sie die Pflicht dort Sales-Tax 
abzuführen! Wer das nicht beachtet, wird unweigerlich zum 
Steuersünder. Auch in den USA schützt Unwissenheit vor Strafe 
nicht - Amnestie hingegen schon 
 
ALTON hilft beim US-Verkauf via Amazon 
ALTON ist eine Unternehmensberatung an der Schnittstelle zwischen 
Deutschland und den USA. Das ALTON Team unterstützt Unternehmer 
unter anderem bei der Gründung eines US-Unternehmens sowie beim 
Online- und/oder Offline-Markteintritt in den USA. Einer der 
Schwerpunkte der Arbeit von ALTON ist die Beratung und 
Unterstützung europäischer Amazon-Händler, die über Amazon in 
den USA verkaufen möchten oder dies bereits tun. Aktuell 
unterstützt ALTON auch dabei, das Amnestie-Programm der MTC in 
Anspruch zu nehmen. 
 
"Kunden können bei allen Fragen rund um ihre Aktivitäten auf 
dem US-Markt auf die Erfahrung der ALTON-Experten und der 
ALTON-Netzwerk-Partner vertrauen", sagt ALTON Geschäftsführer 
Maximilian Karagözz. Dieses Netzwerk umfasst viele Kontakte zu 
hervorragenden US-amerikanischen RechtsanwältInnen und 
SteuerberaterInnen und vielen weiteren Speziallisten. Auch das 
trägt dazu bei, rechtssichere Geschäfte in den USA zu 
etablieren und damit beste Voraussetzungen für wirtschaftlichen 
Erfolg zu schaffen. 
 
+++ Kontakt: 
ALTON 
Wilhelmstrasse 4 
65185 Wiesbaden 
Deutschland 
+49 611 94 58 50 0 
 
+++ Pressekontakt: 
Alton GmbH 
Wilhelmstrasse 4 
65185 Wiesbaden 
Email: info@alton.de 
Webseite: www.alton.de 
Tel. +49 611 94 58 50 0 
Fax: +49 611 94 58 50 99 
 
+++ Homepage: www.alton.de 
 
+++ Unternehmensinfo: 
Seit 2005 unterstützt ALTON primär Klein- und 
Mittelstandsunternehmen aus der DACH-Region beim Markteintritt in 
den USA. Hierbei liegt der Fokus auf den administrativen 
Aufgaben. Dabei dreht sich alles um Themen wie, die Reduzierung 
von Haftungsrisiken (Zertifizierungs- und Auszeichnungspflichten, 
ggf. Gründung einer US-Gesellschaft, Versicherungen), korrekte 
steuerlicher Aufstellung, sowohl im Bereich Sales Tax, aber auch 
Corporate und Individual Income Taxes, Buchhaltung, 
Zahlungsabwicklung in Richtung Behörden uvm.). Dabei stehen wir 
unseren Kunden sowohl beratend als auch mit zahlreichen 
Serviceleistungen zur Seite, um Ihnen den Start auf dem neuen 
Markt so einfach wie möglich zu gestalten. Neben eigenen 
Serviceleistungen, schöpfen wir aus einem über 12 Jahre 
gewachsenen Business-Netzwerk, um möglichst alle Anliegen einen 
zuverlässigen Partner stellen zu können. 
Ziel ist es unseren Kunden, passend zu seinem Konzept, zügig und 
sicher aufzustellen, sodass er den Kopf frei hat, sein operatives 
Geschäft voranzutreiben. Gerne wären wir Ihr zentraler 
Ansprechpartner für die zu lösenden Aufgaben in den USA. 
 
+++ fair-NEWS-Artikel: 
http://www.fair-news.de/pressemitteilung-1229281.html 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 20, 2017 07:54 ET (11:54 GMT)

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