Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute (19. Mai 2015) vor dem Arbeitsgericht Bonn einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den von der Deutschen Post AG im aktuellen Tarifkonflikt praktizierten Einsatz von Beamten als Streikbrecher eingereichtNäheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: Konkret handelt es sich um einen Antrag auf Unterlassung, der im Falle der Zuwiderhandlung für jeden Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro vorsieht.Den vollständigen Artikel lesen ...