Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
54 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2015 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MeVis Medical Solutions AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.04.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE000A0LBFE4 
   WKN A0LBFE 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 9. Juni 2015, um 9:30 Uhr im 
   Kleinen Saal, im Bremer Konzerthaus 'Die Glocke', Domsheide 4-5 in 
   28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis 
   Medical Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2014 sowie des Lageberichtes für die MeVis 
           Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2014 mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß 
           § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 
 
 
           Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
           Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und auf der 
           Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im Bereich 
           Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Auf 
           Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 4.612.488,30 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
         a)  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04  EUR     72.800,00 
             je dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
         b)  Einstellung in Gewinnrücklagen:            EUR  4.539.688,30 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 
           der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt zu ändern: 
 
 
           § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
       '1.   Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der 
             Vorsitzende des Aufsichtsrats. Er kann ein anderes Mitglied 
             des Aufsichtsrats oder eine sonstige Person bestimmen, die 
             diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrats verhindert und hat er keine andere Person 
             bestimmt, die den Vorsitz führt, wird der Vorsitzende durch 
             die Hauptversammlung gewählt.' 
 
 
 
     7.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die bisherigen, durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Juni 
           2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr. 
           Heinz-Otto Peitgen und Peter Kuhlmann-Lehmkuhle haben ihre 
           Ämter durch der Gesellschaft am 10. April 2015 zugegangene 
           Erklärungen mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 9. 
           Juni 2015 niedergelegt. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
           damit mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 nicht 
           mehr ordnungsgemäß besetzt wäre, ist die Neuwahl von zwei 
           Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung der MeVis 
           Medical Solutions AG in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 
           1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern zusammen, die als 
           Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen 
           sind. Werden Aufsichtsratsmitglieder anstelle eines vorzeitig 
           ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines Ersatzmitglieds 
           gewählt, so besteht ihr Amt gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der 
           Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden 
           Mitglieds. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 
           2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in 
           den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
   Herrn Jörg 
   Fässler 
 
   Berufliche    Director Finance & Controller Europe bei der Varian 
   Tätigkeit:    Medical Systems International AG, Cham, Schweiz 
 
   Wohnort:      Baar, Schweiz 
 
   Herrn Glen 
   A. Hilton 
 
   Berufliche    Vice President/ICB Division Controller bei der Varian 
   Tätigkeit:    Medical Systems, Inc., Salt Lake City, Utah, USA 
 
   Wohnort:      Alpine, Utah, USA 
 
 
           Die Wahl wird gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Angaben zu den Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 7 
 
 
           Die einzelnen zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats 
           vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend jeweils 
           unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten 
           Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
             Herr Jörg Fässler 
 
 
             b) Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz 
 
 
             b) Varian Medical Systems Italia, SPA, Cernusco, Italien 
 
 
             b) Varian Medical Systems Iberica S.L.U, Madrid, Spanien 
 
 
             b) Varian Medical Systems Finland Oy, Helsinki, Finnland 
 
 
             b) Varian Medical Systems Saudi Arabia, Riyadh, 
             Saudi-Arabien 
 
 
             b) Varian Medical Systems Algeria, Algier, Algerien 
 
 
             Herr Glen A. Hilton 
 
 
 
           Herr Fässler als auch Herr Hilton sind in Unternehmen der 
           Varian Medical Systems beschäftigt, die über die VMS 
           Deutschland Holdings GmbH zum Zeitpunkt der Einladung zur 
           Hauptversammlung die Aktienmehrheit an der MeVis Medical 
           Solutions AG hält. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung des (alten) 
           genehmigten Kapitals ('genehmigtes Kapital 2010'), die 
           Schaffung eines (neuen) genehmigten Kapitals ('genehmigtes 
           Kapital 2015') und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Das bestehende genehmigte Kapital in Höhe von EUR 910.000,00 
           gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung kann nur noch bis zum 9. Juni 
           2015 ausgenutzt werden. Aus diesem Grund soll das bestehende 
           genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues genehmigtes 
           Kapital ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 
 
 
           Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2010 
           unter Tagesordnungspunkt 7 erteilte Ermächtigung des Vorstands 
           gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 9. Juni 2015 das 
           Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 
           910.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf 
           den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder 
           Sacheinlagen zu erhöhen, wird aufgehoben. 
 
 
           b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der 
           Gesellschaft um bis zu EUR 910.000,00 durch ein- oder 
           mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden 
           Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu 
           erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein 
           Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch 
           in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.