MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
29.04.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MeVis Medical Solutions AG
Bremen
ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 9. Juni 2015, um 9:30 Uhr im
Kleinen Saal, im Bremer Konzerthaus 'Die Glocke', Domsheide 4-5 in
28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis
Medical Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014 sowie des Lageberichtes für die MeVis
Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2014 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß
§ 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und auf der
Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im Bereich
Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Auf
Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 4.612.488,30 wie folgt
zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 EUR 72.800,00
je dividendenberechtigter Stückaktie:
b) Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 4.539.688,30
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1
der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der
Gesellschaft wie folgt zu ändern:
§ 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der
Vorsitzende des Aufsichtsrats. Er kann ein anderes Mitglied
des Aufsichtsrats oder eine sonstige Person bestimmen, die
diese Aufgabe wahrnimmt. Ist der Vorsitzende des
Aufsichtsrats verhindert und hat er keine andere Person
bestimmt, die den Vorsitz führt, wird der Vorsitzende durch
die Hauptversammlung gewählt.'
7. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die bisherigen, durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Juni
2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr.
Heinz-Otto Peitgen und Peter Kuhlmann-Lehmkuhle haben ihre
Ämter durch der Gesellschaft am 10. April 2015 zugegangene
Erklärungen mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 9.
Juni 2015 niedergelegt. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft
damit mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 nicht
mehr ordnungsgemäß besetzt wäre, ist die Neuwahl von zwei
Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung der MeVis
Medical Solutions AG in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern zusammen, die als
Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen
sind. Werden Aufsichtsratsmitglieder anstelle eines vorzeitig
ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines Ersatzmitglieds
gewählt, so besteht ihr Amt gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der
Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden
Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni
2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Jörg
Fässler
Berufliche Director Finance & Controller Europe bei der Varian
Tätigkeit: Medical Systems International AG, Cham, Schweiz
Wohnort: Baar, Schweiz
Herrn Glen
A. Hilton
Berufliche Vice President/ICB Division Controller bei der Varian
Tätigkeit: Medical Systems, Inc., Salt Lake City, Utah, USA
Wohnort: Alpine, Utah, USA
Die Wahl wird gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Angaben zu den Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 7
Die einzelnen zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats
vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend jeweils
unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten
Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums.
Herr Jörg Fässler
b) Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz
b) Varian Medical Systems Italia, SPA, Cernusco, Italien
b) Varian Medical Systems Iberica S.L.U, Madrid, Spanien
b) Varian Medical Systems Finland Oy, Helsinki, Finnland
b) Varian Medical Systems Saudi Arabia, Riyadh,
Saudi-Arabien
b) Varian Medical Systems Algeria, Algier, Algerien
Herr Glen A. Hilton
Herr Fässler als auch Herr Hilton sind in Unternehmen der
Varian Medical Systems beschäftigt, die über die VMS
Deutschland Holdings GmbH zum Zeitpunkt der Einladung zur
Hauptversammlung die Aktienmehrheit an der MeVis Medical
Solutions AG hält.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des (alten)
genehmigten Kapitals ('genehmigtes Kapital 2010'), die
Schaffung eines (neuen) genehmigten Kapitals ('genehmigtes
Kapital 2015') und die entsprechende Satzungsänderung
Das bestehende genehmigte Kapital in Höhe von EUR 910.000,00
gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung kann nur noch bis zum 9. Juni
2015 ausgenutzt werden. Aus diesem Grund soll das bestehende
genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues genehmigtes
Kapital ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2010
unter Tagesordnungspunkt 7 erteilte Ermächtigung des Vorstands
gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 9. Juni 2015 das
Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR
910.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf
den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder
Sacheinlagen zu erhöhen, wird aufgehoben.
b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 910.000,00 durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden
Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu
erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch
in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von
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April 29, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
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