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DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HYPOPORT AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
30.04.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Hypoport AG 
 
   Berlin 
 
   International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 
   Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 12. Juni 
   2015, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71, 
   10179 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
             Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
             Dezember 2014, des Lageberichts der Hypoport AG und des 
             Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des 
             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
             289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags 
             des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
             Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung 
             zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - 
             vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird 
             zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen 
             Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom 
             Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
             Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
             Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag 
             des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
             Geschäftsjahr 2014 stimmen die Aktionäre unter dem 
             Tagesordnungspunkt 2 ab. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
             Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
             Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 24.385.003,31 wie folgt 
             zu verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
             24.385.003,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Vorstands entscheiden zu lassen. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
       5.    Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
             Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet 
             mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 
             2015, so dass Neuwahlen durchzuführen sind. Der Aufsichtsrat 
             setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 
             Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
             zusammen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der 
             Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
             Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die 
             Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit der 
             Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
             der Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab der 
             Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 
             2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
             das Geschäftsjahr 2019 beschließt 
 
 
         a)    Herrn Roland Adams, Unternehmensberater, 
               wohnhaft in Düsseldorf, in den Aufsichtsrat der 
               Gesellschaft zu wählen. 
 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, mit Wirkung ab der 
             Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 
             2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
             das Geschäftsjahr 2019 beschließt, folgende Personen, die 
             schon bisher Mitglied des Aufsichtsrats der Hypoport AG 
             waren, erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
             wählen: 
 
 
         b)    Herrn Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder, 
               Rechtsanwalt, wohnhaft in Erlangen; 
 
 
         c)    Herrn Christian Schröder, Wirtschaftsprüfer, 
               wohnhaft in Lübeck. 
 
 
 
             Von den vorgeschlagenen Kandidaten ist insbesondere Herr 
             Christian Schröder aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit 
             als Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Finanzexperte im 
             Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert, denn er ist 
             unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten 
             Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 
 
 
             Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Dr. 
             Ottheinz Jung-Senssfelder, erneut für den 
             Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
             Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
             Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als 
             Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten sind bei 
             folgenden Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsrats beziehungsweise Mitglieder in 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Herr Roland Adams: 
 
 
         *     Kretschmar Familienstiftung, Berlin, Mitglied 
               des Aufsichtsrats 
 
 
         *     Mind Institute SE, Berlin, Stellvertretender 
               Vorsitzender des Verwaltungsrats 
 
 
 
             Herr Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder: 
 
 
         *     BRANDAD Systems AG, Fürth, Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats 
 
 
 
             Herr Christian Schröder übt keine weiteren Mitgliedschaften 
             in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beziehungsweise in 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
             Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
             Kodex: 
 
 
             Herr Roland Adams ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
             Kretschmar Familienstiftung, Berlin, die als Aktionärin mit 
             12,91 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Nach 
             Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den 
             vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Gesellschaft, 
             deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
             einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
             andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen 
             Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
             Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 
 
 
       6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
             Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
             Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
       7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung der 
             Hypoport AG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
             sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
             Da die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. 
             Juni 2010 bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur 
             Verwendung eigener Aktien am 3. Juni 2015 ausgelaufen ist, 
             soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Hypoport 
             AG erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung 
             eigener Aktien zu erteilen. Die Gesellschaft soll auch 
             weiterhin in die Lage versetzt werden, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
             8 AktG eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden. Die 
             Ermächtigung soll abermals für die Dauer von fünf Jahren 
             erteilt werden, um zu vermeiden, dass die Ermächtigung 
             zwischen zwei Hauptversammlungen ausläuft und um flexible 
             Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere für die auf 
             Nachhaltigkeit ausgerichteten aktienbasierte Vergütungs- und 

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April 30, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

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