HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 30.04.2015 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 12. Juni 2015, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71, 10179 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts der Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 24.385.003,31 wie folgt zu verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 24.385.003,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2015, so dass Neuwahlen durchzuführen sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt a) Herrn Roland Adams, Unternehmensberater, wohnhaft in Düsseldorf, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, folgende Personen, die schon bisher Mitglied des Aufsichtsrats der Hypoport AG waren, erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: b) Herrn Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder, Rechtsanwalt, wohnhaft in Erlangen; c) Herrn Christian Schröder, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Lübeck. Von den vorgeschlagenen Kandidaten ist insbesondere Herr Christian Schröder aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert, denn er ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats beziehungsweise Mitglieder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Roland Adams: * Kretschmar Familienstiftung, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats * Mind Institute SE, Berlin, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Herr Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder: * BRANDAD Systems AG, Fürth, Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Christian Schröder übt keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beziehungsweise in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Roland Adams ist Mitglied des Aufsichtsrats der Kretschmar Familienstiftung, Berlin, die als Aktionärin mit 12,91 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Hypoport AG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Da die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien am 3. Juni 2015 ausgelaufen ist, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Hypoport AG erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Die Gesellschaft soll auch weiterhin in die Lage versetzt werden, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung soll abermals für die Dauer von fünf Jahren erteilt werden, um zu vermeiden, dass die Ermächtigung zwischen zwei Hauptversammlungen ausläuft und um flexible Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere für die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten aktienbasierte Vergütungs- und
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April 30, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
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