HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
30.04.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hypoport AG
Berlin
International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 12. Juni
2015, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71,
10179 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2014, des Lageberichts der Hypoport AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht -
vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird
zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag
des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2014 stimmen die Aktionäre unter dem
Tagesordnungspunkt 2 ab.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 24.385.003,31 wie folgt
zu verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR
24.385.003,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands entscheiden zu lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
5. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni
2015, so dass Neuwahlen durchzuführen sind. Der Aufsichtsrat
setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die
Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit der
Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab der
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni
2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt
a) Herrn Roland Adams, Unternehmensberater,
wohnhaft in Düsseldorf, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, mit Wirkung ab der
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni
2015 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, folgende Personen, die
schon bisher Mitglied des Aufsichtsrats der Hypoport AG
waren, erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
wählen:
b) Herrn Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder,
Rechtsanwalt, wohnhaft in Erlangen;
c) Herrn Christian Schröder, Wirtschaftsprüfer,
wohnhaft in Lübeck.
Von den vorgeschlagenen Kandidaten ist insbesondere Herr
Christian Schröder aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit
als Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Finanzexperte im
Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert, denn er ist
unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Dr.
Ottheinz Jung-Senssfelder, erneut für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten sind bei
folgenden Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats beziehungsweise Mitglieder in
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Roland Adams:
* Kretschmar Familienstiftung, Berlin, Mitglied
des Aufsichtsrats
* Mind Institute SE, Berlin, Stellvertretender
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Herr Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder:
* BRANDAD Systems AG, Fürth, Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Herr Christian Schröder übt keine weiteren Mitgliedschaften
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beziehungsweise in
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex:
Herr Roland Adams ist Mitglied des Aufsichtsrats der
Kretschmar Familienstiftung, Berlin, die als Aktionärin mit
12,91 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den
vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der Gesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung der
Hypoport AG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Da die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4.
Juni 2010 bestehende Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien am 3. Juni 2015 ausgelaufen ist,
soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Hypoport
AG erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien zu erteilen. Die Gesellschaft soll auch
weiterhin in die Lage versetzt werden, gemäß § 71 Abs. 1 Nr.
8 AktG eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden. Die
Ermächtigung soll abermals für die Dauer von fünf Jahren
erteilt werden, um zu vermeiden, dass die Ermächtigung
zwischen zwei Hauptversammlungen ausläuft und um flexible
Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere für die auf
Nachhaltigkeit ausgerichteten aktienbasierte Vergütungs- und
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April 30, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
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