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DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

aap Implantate AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
06.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   aap Implantate AG 
 
   Berlin 
 
   - WKN 506 660 - 
   - ISIN DE005066609 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
   am Freitag, dem 12. Juni 2015, 9.00 Uhr 
   in der Eventpassage, 
   Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung 
           an über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.aap.de/de/de/hauptversammlung zugänglich. 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Sie werden in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des 
           Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden 
           erläutert. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von Euro 2.811.204,14 auf neue 
           Rechnung vorzutragen; eine Verteilung an die Aktionäre ist 
           gemäß § 268 Abs. 8 HGB nicht möglich, eine Einstellung in 
           Gewinnrücklagen erfolgt nicht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden bedingten Kapitals 2008/I einschließlich 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
   Die Hauptversammlung hat am 29. September 2008 ein bedingtes Kapital 
   2008/I in Höhe von EUR 1.200.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw., 
   soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist, den Aufsichtsrat 
   ermächtigt, bis zum 28. September 2013 Bezugsrechte an Mitglieder des 
   Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der 
   Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte 
   Führungskräfte von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im 
   Sinne des § 15 AktG sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr 
   im Sinne des § 15 AktG verbundener Unternehmen zu gewähren. Es wurden 
   687.500 Bezugsrechte gewährt. Nach teilweisem Verfall bzw. Verzicht 
   auf die Ausübung des Bezugsrechts wurde das bedingte Kapital 2008/I 
   durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 zunächst auf 
   EUR 672.500,00 sowie durch die ordentliche Hauptversammlung vom 6. 
   Juli 2012 auf EUR 602.500,00 reduziert und die Ermächtigung insoweit, 
   als sie noch nicht durch die Gewährung von Aktienoptionen ausgeübt 
   wurde, aufgehoben. Von den nach Maßgabe des Aktienoptionsplans 2008 
   ausgegebenen Aktienoptionen können heute keine Aktienoptionen mehr 
   ausgeübt werden. Die Ermächtigung ist durch Zeitablauf erloschen, so 
   dass auch keine weiteren Aktienoptionen ausgegeben werden können. 
   Somit kann das bedingte Kapital 2008/I aufgehoben werden. 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
           folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Das bedingte Kapital 2008/I gemäß § 5 Absatz 7 der Satzung 
           wird aufgehoben. 
 
 
           Die bisherigen Absätze 8 (Bedingtes Kapital 2010/I), 9 
           (Bedingtes Kapital 2012/I), 10 (Bedingtes Kapital 2013/I) und 
           11 (Bedingtes Kapital 2014/I) werden zu Absätzen 7 (Bedingtes 
           Kapital 2010/I), 8 (Bedingtes Kapital 2012/I), 9 (Bedingtes 
           Kapital 2013/I) und 10 (Bedingtes Kapital 2014/I). 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
           Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung eines 
           bedingten Kapitals zur Bedienung des aap-Aktienoptionsplans 
           2015 einschließlich Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
           Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die 
           die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft 
           aktiv fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 
           die Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
           erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
           Aktienoptionsplans für den Vorstand. 
 
 
           Der Aktienoptionsplan 2015 soll nach dem Vorschlag von 
           Vorstand und Aufsichtsrat unter Beachtung der Vorgaben über 
           die Angemessenheit der Vorstandsvergütung dazu dienen, die 
           Optionsberechtigten an einer nachhaltigen 
           Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die Wartezeit 
           für die erstmalige Ausübung beträgt vier Jahre. Die Anknüpfung 
           an den Börsenkurs soll weiterhin der Leistungsanreiz der 
           Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans 
           sein. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass die 
           Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der 
           Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der 
           Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die 
           Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf das Vierfache 
           des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten 
           Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis wird damit durch die 
           Vorgabe ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer Ziele die 
           Motivation der Berechtigten gesteigert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt, bis 
             einschließlich 19. Dezember 2017 für die in nachstehender 
             Nr. 1 genannten berechtigten Personen einen 
             Aktienoptionsplan ('Aktienoptionsplan 2015') aufzulegen und 
             bis zu 150.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf 
             jeweils 1 Stückaktie der Gesellschaft ('Bezugsrechte') mit 
             einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der 
             Ausgabe gemäß nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein 
             Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. 
             Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit 
             der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der 
             Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1 berechtigten 
             Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die 
             Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt 
             werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach 
             Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter 
             lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten 
             Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch 
             einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte 
             und die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß folgenden 
             Bestimmungen: 
 
 
         1.    Berechtigte Personen, Erwerb der Bezugsrechte, 
               Erwerbszeiträume 
 
 
               Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 werden Bezugsrechte 
               an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben. 
 
 
               Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss 
               eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem 
               jeweiligen Bezugsberechtigten. 
 
 
               Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug 
               je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der 
               Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen 
               Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn 
               teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können 
               vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in 
               Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen 
               Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch 
               eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die 
               Einzelheiten legt der Aufsichtsrat fest. 
 
 

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May 06, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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