aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 06.05.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 - - ISIN DE005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 12. Juni 2015, 9.00 Uhr in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014 Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.aap.de/de/de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von Euro 2.811.204,14 auf neue Rechnung vorzutragen; eine Verteilung an die Aktionäre ist gemäß § 268 Abs. 8 HGB nicht möglich, eine Einstellung in Gewinnrücklagen erfolgt nicht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals 2008/I einschließlich entsprechende Satzungsänderung Die Hauptversammlung hat am 29. September 2008 ein bedingtes Kapital 2008/I in Höhe von EUR 1.200.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw., soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist, den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 28. September 2013 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte Führungskräfte von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundener Unternehmen zu gewähren. Es wurden 687.500 Bezugsrechte gewährt. Nach teilweisem Verfall bzw. Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts wurde das bedingte Kapital 2008/I durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 zunächst auf EUR 672.500,00 sowie durch die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 auf EUR 602.500,00 reduziert und die Ermächtigung insoweit, als sie noch nicht durch die Gewährung von Aktienoptionen ausgeübt wurde, aufgehoben. Von den nach Maßgabe des Aktienoptionsplans 2008 ausgegebenen Aktienoptionen können heute keine Aktienoptionen mehr ausgeübt werden. Die Ermächtigung ist durch Zeitablauf erloschen, so dass auch keine weiteren Aktienoptionen ausgegeben werden können. Somit kann das bedingte Kapital 2008/I aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das bedingte Kapital 2008/I gemäß § 5 Absatz 7 der Satzung wird aufgehoben. Die bisherigen Absätze 8 (Bedingtes Kapital 2010/I), 9 (Bedingtes Kapital 2012/I), 10 (Bedingtes Kapital 2013/I) und 11 (Bedingtes Kapital 2014/I) werden zu Absätzen 7 (Bedingtes Kapital 2010/I), 8 (Bedingtes Kapital 2012/I), 9 (Bedingtes Kapital 2013/I) und 10 (Bedingtes Kapital 2014/I). 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des aap-Aktienoptionsplans 2015 einschließlich Satzungsänderung Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft aktiv fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, die Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines Aktienoptionsplans für den Vorstand. Der Aktienoptionsplan 2015 soll nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat unter Beachtung der Vorgaben über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung dazu dienen, die Optionsberechtigten an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans sein. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass die Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis wird damit durch die Vorgabe ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer Ziele die Motivation der Berechtigten gesteigert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt, bis einschließlich 19. Dezember 2017 für die in nachstehender Nr. 1 genannten berechtigten Personen einen Aktienoptionsplan ('Aktienoptionsplan 2015') aufzulegen und bis zu 150.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 Stückaktie der Gesellschaft ('Bezugsrechte') mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe gemäß nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen: 1. Berechtigte Personen, Erwerb der Bezugsrechte, Erwerbszeiträume Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 werden Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben. Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten. Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die Einzelheiten legt der Aufsichtsrat fest.
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May 06, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)