Stuttgart (ots) - Der Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners mag juristisch gerechtfertigt sein: Dem 47-jährigen Professor konnte nicht nachgewiesen werden, ob durch seine manipulierten Patientendaten Menschen gestorben sind oder nicht. Zudem waren diese Manipulationen zum Tatzeitpunkt zwar moralisch verwerflich, aber medizinrechtlich strafbar waren sie nicht. Allerdings könnte durch diesen Freispruch die Spendenbereitschaft in Deutschland sinken. Denn bereits die Ermittlungen gegen den Göttinger Arzt und weitere daraus resultierende Skandale in der Transplantationsmedizin haben die Bereitschaft der Menschen, ihre Organe zu spenden, drastisch vermindert und das Vertrauen in das deutsche Vergabesystem erschüttert.
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