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DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Accentro Real Estate AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Accentro Real Estate AG 
 
   Berlin 
 
   ISIN DE000A0KFKB3 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB 
 
   ISIN DE000A1YC9Y3 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A1YC9Y 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Dienstag, dem 16. Juni 2015 um 10:00 Uhr 
 
   in den Räumlichkeiten der 
 
   Palisa.de GmbH Tagungs- und Veranstaltungszentrum 
   Gebäude Umspannwerk.Ost 
   Palisadenstraße 48 
   10243 Berlin 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das 
           Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit 
           den erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5 HGB 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht 
           erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und 
           der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten 
           Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über 
           das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft 
           sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom 
           Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter 
           www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich 
           und werden während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Rumpfgeschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
           für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Rumpfgeschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über 
           die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates soll einzeln 
           abgestimmt werden. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. 
           Januar bis 31. Dezember 2015 zu bestellen. Des Weiteren 
           schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 für den Fall 
           zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende 
           prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufstockung des 
           bestehenden Bedingten Kapitals 2014 sowie über die 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 27. Februar 
           2013 besteht derzeit eine Ermächtigung des Vorstandes, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Februar 2018 
           einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne 
           Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch 
           'Schuldverschreibungen' 
           genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200 Mio. zu 
           begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten 
           Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf 
           bis zu 25 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
           Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in 
           Höhe von insgesamt bis zu EUR 25 Mio. gewährt werden. Die 
           Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem zum Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 bereits bestehenden oder 
           in der Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 oder darauf 
           folgenden Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten 
           Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigtem Kapital 
           und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen 
           Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen. 
 
 
           Zum Zwecke der Bedienung von Wandlungs- und Bezugsrechten aus 
           auf Basis dieses Ermächtigungsbeschlusses begebenen 
           Schuldverschreibungen wurde in der Hauptversammlung vom 10. 
           Januar 2014 das Bedingte Kapital 2014 geschaffen. Dieses wurde 
           in der Hauptversammlung vom 27. November 2014 aufgestockt und 
           soll nunmehr erneut aufgestockt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Das bestehende Bedingte Kapital 2014 wird wie 
             folgt neu gefasst: Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
             10.534.529,00 durch Ausgabe von bis zu 10.534.529 neuen, auf 
             den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
             Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
             insoweit durchgeführt, wie 
 
 
         (i)   die Inhaber von Wandel- und/oder 
               Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten 
               mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft 
               oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in 
               der Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 gefassten 
               Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben wurden, von ihrem 
               Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
               Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. 
               Bezugsrechte aus diesem bedingten Kapital zu bedienen, 
               oder 
 
 
         (ii)  die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von 
               Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von 
               Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von 
               der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten 
               Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung 
               vom 27. Februar 2013 gefassten Ermächtigungsbeschlusses 
               ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und 
               die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. 
               Bezugsrechte aus diesem bedingten Kapital zu bedienen. 
 
 
 
             Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des 
             Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. 
             Februar 2013, d. h. insbesondere zu mindestens 80 % des 
             durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft 
             in der Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel (oder einem 
             Nachfolgesystem) an den letzten zehn (10) Börsenhandelstagen 
             vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der 
             jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von 
             Anpassungen gemäß der in dem Beschluss der Hauptversammlung 
             vom 27. Februar 2013 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. g) 
             bestimmten Verwässerungsschutzregeln. 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
             entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung 
             aus dem Bedingten Kapital 2014 abzuändern. 
 
 
       b)    § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 10.534.529,00 durch 
             Ausgabe von bis zu 10.534.529 neuen, auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
             2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
             durchgeführt, wie 
 
 
         (i)   die Inhaber von Wandel- und/oder 
               Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten 
               mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft 
               oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in 
               der Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 gefassten 
               Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben wurden, von ihrem 
               Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
               Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. 
               Bezugsrechte aus diesem bedingten Kapital zu bedienen, 
               oder 
 
 
         (ii)  die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von 
               Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von 
               Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von 
               der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten 
               Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung 

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