
Miba AG Laakirchen, FN 107386 x
Einladung zu der am 25. Juni 2015, 10.00 Uhr, in der Miba Aktiengesellschaft, 4663 Laakirchen, Dr.-Mitterbauer-Straße 3, stattfindenden 29. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie Vorlage des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014/15
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014/15
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15
4.Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15
5.Wahlen in den Aufsichtsrat
6.Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16
7.Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien samt Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen
8.Allfälliges
Unterlagen zur Hauptversammlung Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. Juni 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.miba.com/Investor_Relations-Hauptversammlung,42,de.html/ zugänglich: - Jahresabschluss samt Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Miba AG, Investor Relations, z.H. Herrn MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 7613 2541 1472 zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 Prozent des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7613 2541 1472 oder per Post an Miba AG, Investor Relations, z.H. Herrn MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per E-Mail an markus.hofer@miba.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.miba.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Juni 2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Boten an: Miba AG, Investor Relations, z.H. MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen Per Telefax an: +43 7613 2541 1472 Per SWIFT: [OBKLAT2L]; Message type MT598; unbedingt ISIN AT0000734835 im Text angeben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC); - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000734835; - Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung; - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. Juni 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung oder durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung oder Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 24. Juni 2015, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post an: Miba AG, Investor Relations, z.H. MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen Per Telefax an: +43 7613 2541 1472 Per E-Mail an: markus.hofer@miba.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.miba.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9,5 Millionen Euro und ist in 1,3 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Stückaktien teilen sich in 870.000 Stammaktien, 130.000 Vorzugsaktien (Emission A) und 300.000 Stück Vorzugsaktien (Emission B). Die Vorzugsaktien der Emission A haben kein Stimmrecht allerdings das Recht auf Umtausch in Stammaktien unter Aufgabe des Vorzugs. Die Vorzugsaktien der Emission B besitzen weder Stimmrecht noch Recht auf Umtausch in Stammaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 97.979 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.202.021 Stück. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 870.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass ist ab 09.30 Uhr.
Laakirchen, im Mai 2015 Der Vorstand
Rückfragehinweis: Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
Head of Corporate Communications & Marketing Services
Tel.: +43/664/5416364
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com
Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
CFO
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Miba Aktiengesellschaft Dr.Mitterbauer-Straße 3 A-4663 Laakirchen Telefon: 07613/2541-0 FAX: 07613/2541-1010 Email: info@miba.com WWW: www.miba.com Branche: Zulieferindustrie ISIN: AT0000734835 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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