ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 18.05.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018/WKN ZDWT01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 26. Juni 2015 um 11:00 Uhr (MESZ) im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa', Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden und werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.906.542,77 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzgewinn EUR 6.906.542,77 Gesamtbetrag der Dividende EUR 0,00 Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00 Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.906.542,77 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung für die gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) zu bestellen. 6. Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Unternehmensgegenstand) Derzeitiger Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft das Halten und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der Abfallentsorgung, insbesondere der Müllverbrennung, und des Abfallmanagements einschließlich damit zusammenhängender Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Im Einklang mit dem beschriebenen Unternehmensgegenstand ist das derzeitige Geschäft des Unternehmens auf BOT- und EPC-Projekte fokussiert. Dieses Geschäft, speziell das BOT-Projektgeschäft, verlangt signifikante Investments zu Beginn der Projekte. Auf der anderen Seite lassen sich liquiditätswirksame Erträge aus diesem Geschäft nur langfristig generieren. Um den Cash Flow des Unternehmens zu verbessern und um künftig schneller und höhere Werte und Erträge für die Aktionäre schaffen zu können, beabsichtigt die Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand zu erweitern und künftig auch technische Lösungen und handelsbasierte Geschäfte zu tätigen. Das erfordert eine Änderung des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der Abfallentsorgung, insbesondere in den Bereichen Waste-to-Energy und Abfallmanagement einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst ferner die Erforschung und Entwicklung von Umweltausrüstung, die Erstausrüstung (OEM) und Herstellung sowie Weiterverarbeitung dieser Ausrüstung und entsprechendem Zubehör, die Herstellung und den Vertrieb selbst produzierter Produkte (einschließlich Müllverbrennungsanlagen), die Errichtung und der Betrieb umweltbezogener Projekte (einschließlich ökologisch motivierte Verbesserungen von Anlagen), die Erbringung technischer Beratungsdienstleistungen, ökologisch motivierte Verfahren, die Entwicklung von Bergwerken und Anlagen zur Energiegewinnung, das Recycling erneuerbarer Ressourcen sowie der Import und Export (einschließlich als Einfuhr- oder Ausfuhragent) von Technologie und Waren aller Art, insbesondere von Energiespar- und Umweltschutzprodukten und entsprechendem Zubehör.' Weitere Angaben und Hinweise Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte grundsätzlich der Gesamtzahl der Aktien entspricht. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.600.000. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ('Nachweis'). Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2015, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 19. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen: ZhongDe Waste Technology AG c/o M.M. Warburg & CO Wertpapierverwaltung Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)