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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: -2-

DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ZhongDe Waste Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
18.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ZhongDe Waste Technology AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE000ZDWT018/WKN ZDWT01 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer 
 
   diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, 
 
   die am 26. Juni 2015 um 11:00 Uhr (MESZ) 
 
   im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa', 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für 
           die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, der 
           erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden und 
           werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu 
           Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand 
           aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden 
           bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. 
           Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           6.906.542,77 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
          Bilanzgewinn                         EUR    6.906.542,77 
 
          Gesamtbetrag der Dividende           EUR            0,00 
 
          Einstellung in die Gewinnrücklage    EUR            0,00 
 
          Vortrag auf neue Rechnung            EUR    6.906.542,77 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des 
           Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie bis zur nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung für die gegebenenfalls vorzunehmende 
           prüferische Durchsicht von Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des 
           Wertpapierhandelsgesetzes) zu bestellen. 
 
 
     6.    Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung 
           (Unternehmensgegenstand) 
 
 
           Derzeitiger Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft das Halten und die Verwaltung von 
           direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der 
           Abfallentsorgung, insbesondere der Müllverbrennung, und des 
           Abfallmanagements einschließlich damit zusammenhängender 
           Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für 
           Beteiligungsunternehmen. 
 
 
           Im Einklang mit dem beschriebenen Unternehmensgegenstand ist 
           das derzeitige Geschäft des Unternehmens auf BOT- und 
           EPC-Projekte fokussiert. Dieses Geschäft, speziell das 
           BOT-Projektgeschäft, verlangt signifikante Investments zu 
           Beginn der Projekte. Auf der anderen Seite lassen sich 
           liquiditätswirksame Erträge aus diesem Geschäft nur 
           langfristig generieren. Um den Cash Flow des Unternehmens zu 
           verbessern und um künftig schneller und höhere Werte und 
           Erträge für die Aktionäre schaffen zu können, beabsichtigt die 
           Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand zu erweitern und 
           künftig auch technische Lösungen und handelsbasierte Geschäfte 
           zu tätigen. Das erfordert eine Änderung des 
           Unternehmensgegenstands der Gesellschaft. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 der 
           Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           'Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung 
           von direkten und indirekten Beteiligungen aus dem Bereich der 
           Abfallentsorgung, insbesondere in den Bereichen 
           Waste-to-Energy und Abfallmanagement einschließlich aller 
           damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Erbringung von 
           Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen. Der Gegenstand 
           des Unternehmens umfasst ferner die Erforschung und 
           Entwicklung von Umweltausrüstung, die Erstausrüstung (OEM) und 
           Herstellung sowie Weiterverarbeitung dieser Ausrüstung und 
           entsprechendem Zubehör, die Herstellung und den Vertrieb 
           selbst produzierter Produkte (einschließlich 
           Müllverbrennungsanlagen), die Errichtung und der Betrieb 
           umweltbezogener Projekte (einschließlich ökologisch motivierte 
           Verbesserungen von Anlagen), die Erbringung technischer 
           Beratungsdienstleistungen, ökologisch motivierte Verfahren, 
           die Entwicklung von Bergwerken und Anlagen zur 
           Energiegewinnung, das Recycling erneuerbarer Ressourcen sowie 
           der Import und Export (einschließlich als Einfuhr- oder 
           Ausfuhragent) von Technologie und Waren aller Art, 
           insbesondere von Energiespar- und Umweltschutzprodukten und 
           entsprechendem Zubehör.' 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 
   nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals 
   von jeweils EUR 1,00 eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte grundsätzlich der Gesamtzahl der Aktien entspricht. Im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 
   400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte 
   zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten 
   Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.600.000. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in 
   Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in 
   Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
   depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder 
   englischer Sprache ('Nachweis'). Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
   des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 
   5. Juni 2015, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
   Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis 
   zum 19. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           c/o M.M. Warburg & CO 
           Wertpapierverwaltung 
           Ferdinandstraße 75 
           20095 Hamburg 
           Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 
           E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als 
   die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises 
   ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
   lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den 
   Zugang zur Hauptversammlung. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die 

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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit 
   des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder 
   der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für 
   die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweisstichtag 
   ohne Bedeutung. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachterteilung auch durch Bevollmächtigte 
   ausüben lassen, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut 
   oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall ist für eine 
   rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten 
   Sorge zu tragen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt 
   werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
   dieser Personen zurückweisen. 
 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht 
   werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de 
   heruntergeladen werden. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend 
   genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis 
   möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
           Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 69 509 565520 
           E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und 
   Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt 
   werden können. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der 
   Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat Frau 
   Ying Sun, Frankfurt, als Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht 
   ausschließlich nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. 
   Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden 
   Abstimmungspunkt enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht 
   erteilt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht (einschließlich Weisungen) an den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und 
   Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de 
   heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann 
   auf der Hauptversammlung oder im Vorfeld der Hauptversammlung 
   erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch 
   machen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, 
   die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 
   2015 an die folgende Adresse zu übermitteln. 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
           Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 69 509 565520 
           E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von diesem 
   bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
   Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung des 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft. 
 
   Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtformular. 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, 
   werden auf der Hauptversammlung ausliegen und sind von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zugänglich. 
 
   Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter 
   folgender Adresse kostenfrei angefordert werden: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
           Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 69 509 565520 
           E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden 
   ('Tagesordnungsergänzungsverlangen'). Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in 
   einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form (§§ 126a, 126 
   Abs. 3 BGB), d.h. unter Hinzufügung des Namens und einer 
   qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes 
   des das Verlangen stellenden Aktionärs, an den Vorstand zu richten und 
   muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 
   26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) eingehen: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
           Frankfurt am Main 
           E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Bezüglich der weiteren Voraussetzungen wird auf die §§ 122 Abs. 2 
   i.V.m. Abs. 1, 142 Abs. Abs. 2 Satz 2 und § 70 AktG verwiesen. 
 
   Bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.zhongde-ag.de bekannt gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu einzelnen 
   oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder Aktionär kann 
   der Gesellschaft außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG 
   Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
 
   Gegenanträge von Aktionären werden von der Gesellschaft vorbehaltlich 
   § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge von Aktionären 
   vorbehaltlich § 127 Satz 1 i.V.m § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie § 
   127 Satz 3 AktG zugänglich gemacht, sofern sie bei der Gesellschaft 
   spätestens am 11. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden 
   Adresse eingehen: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
           Frankfurt am Main 
           Telefax: +49 69 509 565520 
           E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden 

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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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