Joyou AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG / Verzögerung der Veröffentlichung des Quartalsfinanzberichts für Q1 2015/ Prüfung der Insolvenzantragspflicht
Joyou AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Sonstiges
20.05.2015 21:35
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Hamburg, den 20. Mai 2015 - Der Vorstand der Joyou AG (die "Gesellschaft") teilt mit, dass nach dem gegenwärtigen Stand der laufenden Sonderuntersuchung bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Dieser Verlust ist im Wesentlichen auf die voraussichtlich vorzunehmende, außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung der Gesellschaft an der Hong Kong Zhongyu Sanitary Technology Ltd. zurückzuführen. Aus diesem Grund wird der Vorstand der Gesellschaft unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen.
Die Gesellschaft gibt zudem eine Verzögerung in der Veröffentlichung des Quartalsfinanzberichts für das 1. Quartal 2015 bekannt, die ursprünglich für den 22. Mai 2015 geplant war.
Der Vorstand prüft derzeit, ob nach dem gegenwärtigen Stand der laufenden Sonderuntersuchung eine Verpflichtung des Vorstands besteht, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Der Vorstand
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