One Square Advisory Services GmbH: Mitteilung an die Anleihegläubiger der MIFA AG zur Anmeldung von Schadenersatzansprüchen zur Tabelle
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21.05.2015 / 10:32
Es wird drauf hingewiesen, dass der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle nur die Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG auf Rückzahlung und Zinszahlung aus der Anleihe anmelden kann.
Etwaige über diese Rückzahlungs- und Zinsansprüche hinausgehende Schadenersatzforderungen gegen die Gesellschaft, also die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, müssen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle mit Nachweis der Höhe des eingetretenen Schadens angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt schriftlich unter Beifügung geeigneter Nachweise beim Insolvenzverwalter Prof. Dr. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle. Das Anmeldeformular ist unter: mifa@onesquareadvisors.com abrufbar.
Etwaige Ansprüche, die sich nicht gegen die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG richten, können gegenüber dem Insolvenzverwalter und im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht und folglich auch nicht zur Tabelle angemeldet werden. Gerne unterstützt Sie One Square Advisors bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Bitte wenden Sie sich dazu an mifa@onesquareadvisors.com.
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