Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in oberster Instanz entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen (Urteile VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.05.2015). Das teilte heute die Deutsche Börse ...Den vollständigen Artikel lesen ...