
Mitleid mit den betroffenen Steuersündern hat er keins: "Die neuerliche Unruhe derjenigen Steuerhinterzieher, die alle bisherigen Angebote zur Rückkehr zu gesetzestreuem Verhalten haben verstreichen lassen, ist nicht zu bedauern. In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern", so Walter-Borjans weiter.
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