Bad Marienberg - Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) entschieden, das die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: Im EEG 2014, das in seiner ursprünglichen Fassung im Juli 2014 von der Kommission nach EU-Beihilfevorschriften genehmigt wurde, ist eine staatliche Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen.Den vollständigen Artikel lesen ...