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DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2015 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Südzucker AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.05.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Südzucker AG 
 
   Mannheim 
 
   WKN 729 700 
   ISIN DE 0007297004 
 
 
   Einladung und Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   am Donnerstag, 16. Juli 2015, 10:00 Uhr 
 
 
   im Congress Center Rosengarten, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. Juli 2015, 10:00 
   Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, Deutschland, stattfindenden 
 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014/15 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014/15 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
     7.    Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, 
           Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
           Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 
           Satzungsänderung 
 
 
     8.    Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
           einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts 
 
 
     9.    Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter 
           Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
     10.   Verzicht auf eine individualisierte Angabe der 
           Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss 
           und zum Konzernjahresabschluss 
 
 
   II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker 
   AG für das Geschäftsjahr 2014/15 von 51.145.612,44 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,25 EUR je Aktie auf    51.045.823,00 
   204.183.292 Stückaktien                                             EUR 
 
 
 
   Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)                 99.789,44 EUR 
 
 
 
   Bilanzgewinn                                              51.145.612,44 
                                                                       EUR 
 
 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte 
   Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Die Dividende wird am 17. Juli 2015 ausgezahlt. 
 
     TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014/15 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2014/15 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2015/16 zu bestellen. 
 
     TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
   Der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, Herr Erhard Landes, 
   Donauwörth, hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Zeitpunkt der 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2015 
   entsprechend der Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat 
   der Südzucker AG niedergelegt. Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied 
   der Aktionäre für die restliche Zeit der laufenden Amtsperiode des 
   derzeitigen Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, an seiner Stelle 
 
   Helmut Friedl, wohnhaft in 86492 Egling a. d. Paar, 
   Landwirtschaftlicher Betriebsleiter und Lehrer an der Technikerschule 
   für Agrarwirtschaft in Landsberg am Lech, 
 
   mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 
   16. Juli 2015 für die restliche Zeit der laufenden Amtsperiode des 
   derzeitigen Aufsichtsrats, d. h. bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2016/17 beschließen wird, als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat 
   zu wählen. 
 
   Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter: 
 
   http://www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations / 
   Hauptversammlung) 
 
   Der Aufsichtsrat der Südzucker AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 
   101 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 3 MitbestG aus je 
   10 Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Am 1. Mai 
   2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und 
   Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im 
   öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht in 
   Anpassung des Aktiengesetzes vor, dass sich der Aufsichtsrat einer 
   börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz, das 
   Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz 
   gilt, nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG (neue Fassung) zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen muss. Diese Mindestquote wird nicht sofort gelten, 
   sondern erst ab dem 1. Januar 2016, und zwar ausschließlich in Bezug 
   auf Aufsichtsratsposten, die ab diesem Zeitpunkt frei werden. Die 
   gesetzliche Mindestquote von jeweils 30 Prozent Frauen und Männern im 
   Aufsichtsrat ist also erst bei Nachbesetzungen ab dem 1. Januar 2016 
   zu beachten. Bestehende Mandate können bis zu ihrem regulären Ende 
   wahrgenommen werden. Gleichwohl muss ab dem Inkrafttreten des neuen 
   Gesetzes die Bekanntmachung der Hauptversammlungseinladung gem. § 124 
   Abs. 2 Satz 2 AktG (neue Fassung) im Falle einer Wahl zum Aufsichtsrat 
   zusätzliche Pflichtangaben enthalten, die bereits die vorgenannte 
   Mindestquote betreffen. Dieser Verpflichtung kommen wir wie folgt 
   nach: Ab dem 1. Januar 2016 müssen jeweils mindestens sechs Sitze im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft von Frauen und von Männern besetzt sein, 
   um die gesetzliche Mindestquote zu erfüllen; die gesetzliche 
   Mindestquote von 30 Prozent ist dann ausschließlich bei 
   Nachbesetzungen zu berücksichtigen. Die gesetzliche Mindestquote von 
   30 Prozent wird nach derzeitigem Stand vom Aufsichtsrat insgesamt zu 
   erfüllen sein, da weder die Anteilseignervertreter noch die 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft der 
   Gesamterfüllung widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   dieser Hauptversammlungseinladung besteht der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu 20 Prozent aus Frauen. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Ziele über seine Zusammensetzung. Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Herr Helmut Friedl ist bei keiner inländischen Gesellschaft Mitglied 
   des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bekleidet auch bei 
   keinem Wirtschaftsunternehmen ein Amt in einem vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremium. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex: 
 
   Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der 
   Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands 
   bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.; dieser ist Mitglied im Verband 

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May 29, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

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