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DGAP-HV: Feike AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2015 in Frankfurt am Main - Nieder Eschbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Feike AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2015 in Frankfurt am Main - Nieder Eschbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Feike AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.06.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Feike AG 
 
   - Friedrichstraße 90, 10117 Berlin - 
 
   - ISIN DE000A1YCNB3 - 
 
   - WKN A1YCNB - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 14. Juli 2015 um 11:00 
   Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des Darmstädter Hof, Hotel & 
   Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main-Nieder 
   Eschbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
   Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 
   4, 315 Absatz 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die 
   anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu den 
   weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat am 29. April 2015 den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher erfolgt nach der 
   gesetzlichen Regelung hierzu keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche Beschlussfassung über die 
   weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung 
   vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im Bereich Investor 
   Relations eingesehen werden. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg Audit GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 23. Juni 2015, 0:00 Uhr 
   (MESZ) ('Nachweisstichtag bzw. Record Date'), beziehen. Die Anmeldung 
   zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Juli 2015, 24:00 Uhr 
   (MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen: 
 
   HCE Haubrok AG 
   c/o Feike AG 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   FAX: 089-21027-289 
   E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen werden den 
   Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen 
   Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung 
   der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
   Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   HCE Haubrok AG 
   c/o Feike AG 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
 
   FAX: 089-21027-289 
   E-Mail: vollmacht@hce.de 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
   über die Erteilung der Vollmacht. 
 
   Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
   Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 12. Juli 
   2015, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln. 
 
   Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung 
   und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch 
   unter der Internetadresse www.feike-ag.de im Bereich Investor 
   Relations zum Download zur Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 
   5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den 
   Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
   Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
   abzustimmen. 
 
   Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, dieses steht auch unter der Internetadresse 
   www.feike-ag.de im Bereich Investor Relations zum Download zur 
   Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen 
   möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
   Vollmacht nebst Weisungen spätestens bis zum 12. Juli 2015, 24:00 Uhr 
   (MESZ) (Eingang) an die oben genannte Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse zu übermitteln. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung 
   des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter 
   steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessenspielraum 
   zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt 
   wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme. Ferner nimmt 
   der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine 
   Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und Rederechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Der Antragsteller hat in einem solchen Fall nachzuweisen, 
   dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung 
   (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist und dass er die Aktien 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen hält (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 
   i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Bei der Berechnung 
   der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung 
   gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach 
   § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes 
   über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit 
   eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die 
   Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, 
   bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer 
   Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder 
   § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). 
 
   Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 13. Juni 2015, 
   24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugehen. 
 
   Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Feike AG 
   Vorstand 
   Friedrichstraße 90 
   10117 Berlin 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG) 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die 
   nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Feike AG 
   Investor Relations 
   Friedrichstraße 90 
   10117 Berlin 
 
   oder an folgende E-Mail-Adresse: feike@kirchhoff.de 
 
   Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 29. Juni 2015, 
   24:00 Uhr (MESZ), eingehende, den gesetzlichen Anforderungen 
   entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß § 126 AktG 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.feike-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
   die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in 
   § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen darf der Vorstand die 
   Auskunft verweigern, zum Beispiel soweit die Erteilung der Auskunft 
   nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
   Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im 
   Bereich Investor Relations. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im 
   Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichen schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
   Feike AG 
   Investor Relations 
   Friedrichstraße 90 
   10117 Berlin 
 
   oder an folgende E-Mail-Adresse: feike@kirchhoff.de 
 
   Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 10.000.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 10.000.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Berlin, im Juni 2015 
 
   Feike AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
02.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Feike AG 
              Friedrichstraße 90 
              10117 Berlin 
              Deutschland 
E-Mail:       feike@kirchhoff.de 
Internet:     http://www.feike-ag.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 02, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

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