DJ DGAP-HV: Feike AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2015 in Frankfurt am Main - Nieder Eschbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Feike AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.06.2015 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Feike AG
- Friedrichstraße 90, 10117 Berlin -
- ISIN DE000A1YCNB3 -
- WKN A1YCNB -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 14. Juli 2015 um 11:00
Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des Darmstädter Hof, Hotel &
Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main-Nieder
Eschbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4,
315 Absatz 4 HGB
Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz
4, 315 Absatz 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die
anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu den
weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat am 29. April 2015 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher erfolgt nach der
gesetzlichen Regelung hierzu keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche Beschlussfassung über die
weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung
vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im Bereich Investor
Relations eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 23. Juni 2015, 0:00 Uhr
(MESZ) ('Nachweisstichtag bzw. Record Date'), beziehen. Die Anmeldung
zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Juli 2015, 24:00 Uhr
(MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen:
HCE Haubrok AG
c/o Feike AG
Landshuter Allee 10
80637 München
FAX: 089-21027-289
E-Mail: meldedaten@hce.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen werden den
Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der
Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
HCE Haubrok AG
c/o Feike AG
Landshuter Allee 10
80637 München
FAX: 089-21027-289
E-Mail: vollmacht@hce.de
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser
die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht.
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 12. Juli
2015, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln.
Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung
und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch
unter der Internetadresse www.feike-ag.de im Bereich Investor
Relations zum Download zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung
abzustimmen.
Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) vertreten lassen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, dieses steht auch unter der Internetadresse
www.feike-ag.de im Bereich Investor Relations zum Download zur
Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen
möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmacht nebst Weisungen spätestens bis zum 12. Juli 2015, 24:00 Uhr
(MESZ) (Eingang) an die oben genannte Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessenspielraum
zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt
wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme. Ferner nimmt
der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- und Rederechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Der Antragsteller hat in einem solchen Fall nachzuweisen,
dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung
(entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist und dass er die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen hält (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2
i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit steht dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung
gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich; die Eigentumszeit
eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die
Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger,
bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer
Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder
§ 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 13. Juni 2015,
24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugehen.
Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu
übermitteln:
Feike AG
Vorstand
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Feike AG
Investor Relations
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
oder an folgende E-Mail-Adresse: feike@kirchhoff.de
Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 29. Juni 2015,
24:00 Uhr (MESZ), eingehende, den gesetzlichen Anforderungen
entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß § 126 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.feike-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetseite veröffentlicht.
Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in
§ 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Umständen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern, zum Beispiel soweit die Erteilung der Auskunft
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im
Bereich Investor Relations.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.feike-ag.de im
Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichen schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Feike AG
Investor Relations
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
oder an folgende E-Mail-Adresse: feike@kirchhoff.de
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.000.000,00 und ist
eingeteilt in 10.000.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 10.000.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Berlin, im Juni 2015
Feike AG
Der Vorstand
02.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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June 02, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)
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