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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2015 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Travel24.com AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.06.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Travel24.com AG 
 
   Leipzig 
 
   ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Montag, den 13. Juli 2015, 
   um 10.00 Uhr, 
 
   im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig 
   stattfindenden 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 
   122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin UNISTER Holding GmbH vom 13. 
   Mai 2015. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen 
   Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. 
   Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten sind 
   nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Daniel 
           Kirchhof gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
 
           Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt vor, das 
           Aufsichtsratsmitglied Daniel Kirchhof mit sofortiger Wirkung 
           gemäß § 103 Absatz 1 Aktiengesetz als Mitglied des 
           Aufsichtsrats abzuberufen. 
 
 
     2.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
           Aktiengesetz i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
           gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. 
 
 
           Die Aktionärin UNISTER Holding GmbH schlägt für den Fall, dass 
           der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 gefasst wurde, vor, 
           Herrn Christian Schilling, Bereichsleiter Search Engine 
           Marketing UNISTER Travel Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig, 
           wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.travel24.com 
           - Investor Relations - außerordentliche Hauptversammlung 2015 
           eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist 
   eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz 
   und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 6. Juli 2015, 24:00 Uhr 
   MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
   des 22. Juni 2015 (d.h. 22. Juni 2015, 00:00 Uhr MESZ) beziehen 
   ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die 
   Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 6. Juli 
   2015, 24:00 Uhr MESZ, eingehen: 
 
   Travel24.com AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweiszeitpunkts 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
   zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach 
   dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
   zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
   Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und 
   erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
   Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet 
   (unter www.travel24.com - Investor Relations - außerordentliche 
   Hauptversammlung 2015) abgerufen werden und wird auf Verlangen auch 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen 
   ist zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Katharinenstr. 1-3 
   04109 Leipzig, 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-35572799, 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
   ir@travel24.com 
 
   Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der 
   Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch 
   übermittelt wird. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
   bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
   Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangenen 
   Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten an Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform übermittelt werden. Aktionäre können hierzu das Formular 
   verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung erhalten. Den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen und Unterlagen 
   zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht erhalten die Aktionäre zusammen 
   mit der Eintrittskarte. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies 
   entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der 
   Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das 
   Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen 

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June 05, 2015 09:15 ET (13:15 GMT)

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