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DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2015 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ehlebracht Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.06.2015 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Ehlebracht AG 
 
   Enger 
 
   ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 16. Juli 2015 um 
   11:00 Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, 33602 
   Bielefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des 
           Konzernlageberichtes einschließlich der erläuternden Berichte 
           des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
           Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2014 
           gemäß § 289a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für 
           das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter 
           www.ehlebracht-ag.com zum Download bereit. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn von 
           1.693.593,14 EUR eine Dividende pro Stückaktie von 0,10 EUR 
           auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 
           403.593,14 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
   Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2014 waren 
 
 
 
       a)    Dr. Walter Hasselkus 
 
 
       b)    Jörns Haberstroh 
 
 
       c)    Mark Knobloch 
 
 
       d)    Dirk Haussels 
 
 
       e)    Achim Wiegmann 
 
 
       f)    Tanja Henning 
 
 
 
   Die Entlastung soll in getrennten Beschlussfassungen erfolgen. Somit 
   ist über folgende Entlastungen zu beschließen: 
 
 
 
       a)    Dr. Walter Hasselkus 
 
 
       b)    Jörns Haberstroh 
 
 
       c)    Mark Knobloch 
 
 
       d)    Dirk Haussels 
 
 
       e)    Achim Wiegmann 
 
 
       f)    Tanja Henning 
 
 
 
     5.    Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Mark Knobloch ist durch Amtsniederlegung aus dem 
           Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichtes 
           Bad Oeynhausen vom 24.02.2015 wurde Herr Ralf Kesseböhmer zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Ehlebracht AG bestellt. Sein 
           Amt erlischt, sobald die Hauptversammlung ein entsprechendes 
           Mitglied gewählt hat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Ehlebracht AG setzt sich gemäß § 11 Ziff. 
           1 der Satzung, §§ 95, 96, 101 Aktiengesetz (AktG) und dem 
           Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus sechs Personen 
           zusammen, von denen zwei von den Arbeitnehmern und vier von 
           der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle der gerichtlichen 
           Bestellung durch die Hauptversammlung zum Mitglied des 
           Aufsichtsrates zu wählen 
 
 
           Herrn Ralf Kesseböhmer, Kaufmann, Mülheim an der Ruhr 
 
 
           Herr Ralf Kesseböhmer bekleidet keine weiteren Mandate in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren Kontrollgremien. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung der Hauptversammlung nach § 62 
           Abs. 5 Satz 1 und Satz 8 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 Satz 1 
           AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre 
           (Minderheitsaktionäre) der Ehlebracht AG auf die Ehlebracht 
           Holding AG (Hauptaktionärin). 
 
 
           Gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. 
           AktG kann die Hauptversammlung einer übertragenden 
           Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf 
           eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von 
           mindestens 90 % des Grundkapitals der übertragenden 
           Aktiengesellschaft gehören (Hauptaktionär), die Übertragung 
           der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf 
           den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung beschließen (sog. verschmelzungsrechtlicher 
           Squeeze-Out). 
 
 
           Die Ehlebracht AG ('EHLAG') ist eine im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6771 eingetragene 
           Aktiengesellschaft mit Sitz in Enger. Das Grundkapital der 
           Ehlebracht AG beträgt EUR 19.350.000 und ist eingeteilt in 
           insgesamt 12.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
           einem rechnerischen Anteil von EUR 1,50 ('EHLAG-Aktien'). Die 
           Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
 
           Die Ehlebracht Holding AG ('HOLDAG') firmierte bisher unter 
           dem Firmennamen E & Funktionstechnik Holding AG. Mit Beschluss 
           ihrer Hauptversammlung vom 27. April 2015 wurde sie in HOLDAG 
           umbenannt und der Sitz nach Enger verlegt. Die HOLDAG ist seit 
           dem 12. Mai 2015 eingetragen im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14509. Sie hält 
           unmittelbar 11.702.130 EHLAG-Aktien, was rund 90,7142 % des 
           Grundkapitals der EHLAG entspricht. Mit einer direkten 
           Beteiligung an der EHLAG von mehr als 90 % des Grundkapitals 
           ist die HOLDAG damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 
           Satz 1, Abs. 1 UmwG. 
 
 
           Die HOLDAG beabsichtigt, von der Möglichkeit des 
           verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Gebrauch zu machen. Am 
           22. Mai 2015 haben die EHLAG und die HOLDAG zur Niederschrift 
           des Notars Dr. Marc Hermanns mit Amtssitz in Köln (UR-Nr. 878 
           / 2015 H) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die 
           EHLAG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten 
           unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG 
           auf die HOLDAG überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält 
           die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang 
           mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre 
           der EHLAG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Der 
           Verschmelzungsvertrag steht unter der aufschiebenden 
           Bedingung, dass der zur Beschlussfassung vorgeschlagene 
           Beschluss über die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsaktionäre der EHLAG auf die HOLDAG in das 
           Handelsregister des Sitzes der EHLAG mit dem Vermerk nach § 62 
           Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst 
           gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register 
           des Sitzes der HOLDAG wirksam wird, eingetragen wird. Die 
           Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine 
           Anteilsgewährung. 
 
 
           Die angemessene Barabfindung, welche den Minderheitsaktionären 
           als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die 
           HOLDAG als Hauptaktionärin zu zahlen ist, hat die HOLDAG auf 
           der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der TAP Dr. 
           Schlumberger Krämer Pothorn & Partner mbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom 19. Mai 2015 
           ermittelt und auf EUR 3,82 je EHLAG-Aktie festgelegt. 
 
 
           Die HOLDAG hat dem Vorstand der EHLAG am 20. Mai 2015 eine 
           Gewährleistungserklärung der Sparkasse Osnabrück übermittelt. 
           Darin garantiert die Sparkasse Osnabrück die Erfüllung der 
           Verpflichtung der HOLDAG als Hauptaktionärin der EHLAG, den 
           Minderheitsaktionären der EHLAG nach Wirksamwerden des 
           Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte 
           Barabfindung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen für die 
           auf die HOLDAG übergegangenen Aktien der EHLAG zu zahlen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             übrigen Aktionäre der Ehlebracht AG (Minderheitsaktionäre) 
             werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit 
             §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der 
             Ehlebracht Holding AG mit Sitz in Enger (Hauptaktionärin) zu 
             zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 je 
             auf den Inhaber lautende Stückaktie der Ehlebracht AG auf 
             die Hauptaktionärin übertragen.' 
 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an, die über die 
           Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 08, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)

Hauptaktionärin beschließen soll, werden die folgenden 
           Unterlagen auf der Internetseite der EHLAG unter 
           www.ehlebracht-ag.com/de/ir/hauptversammlung im Bereich 
           Investor Relations veröffentlicht und stehen dort zum Abruf 
           bereit: 
 
 
       *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der EHLAG 
             für die Geschäftsjahre 2012-2014 sowie vorsorglich die 
             Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für die 
             Geschäftsjahre 2012-2014; 
 
 
       *     der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 
             Abs. 5 Satz 8 UmwG von der HOLDAG in ihrer Eigenschaft als 
             Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die 
             Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit 
             der Barabfindung nebst Anlagen, 
 
 
       *     der Bericht des gerichtlich bestellten 
             sachverständigen Prüfers PKF Fasselt Schlage mbB, Duisburg, 
             gemäß §§ 293e, 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG i.V.m. § 62 
             Abs. 5 Satz 8 UmwG über die Prüfung der Angemessenheit der 
             Barabfindung; 
 
 
       *     die Gewährleistungserklärung der Sparkasse 
             Osnabrück: 
 
 
       *     der Verschmelzungsvertrag zwischen der HOLDAG als 
             übernehmender Gesellschaft und der EHLAG als übertragender 
             Gesellschaft einschließlich Anlage; 
 
 
       *     vorsorglich der Jahresabschluss der HOLDAG für 
             das Geschäftsjahr 2014 (die HOLDAG ist als kleine 
             Kapitalgesellschaft im Sinn von § 267 HGB nicht 
             verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen); 
 
 
       *     die Schlussbilanz der EHLAG auf den 1. Januar 
             2015; 
 
 
       *     der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete 
             gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der HOLDAG 
             und der EHLAG einschließlich seiner Anlagen; 
 
 
       *     der nach §§ 10, 60 UmwG vorsorglich erstattete 
             Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten 
             Verschmelzungsprüfers PKF Fasselt Schlage, Duisburg, für 
             beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die 
             Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der HOLDAG als 
             übernehmender Gesellschaft und der EHLAG als übertragender 
             Gesellschaft einschließlich seiner Anlagen. 
 
 
 
           Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und Schlussbilanzprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & R WP Partner GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Dortmund zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2015 endende 
           Geschäftsjahr sowie zum Prüfer der Schlussbilanz gem. § 17 
           UmwG zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß Artikel 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b 
   BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
   Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 25. Juni 2015, 
   0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ehlebracht AG am 09. Juli 
   2015, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft 
   c/o PR Im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   Telefax: 0621-7 17 72 13 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten sowie ein Vollmachtsformular für die Hauptversammlung 
   nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die 
   Vollmachtsformulare nebst weiteren Erläuterungen sind dazu auch über 
   die Internetseite www.ehlebracht-ag.com zugänglich. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
   Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, 
   sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der 
   Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- 
   und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- oder stimmberechtigt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen 
   zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12,9 Mio. 
   Stammaktien und 12,9 Mio. Stimmrechte. 
 
   Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
   B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die 
   Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie 
   deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   nach § 135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, 
   enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen 
   jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
   Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB). 
 
   Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für 
   die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse, 
   Faxnummer, bzw. elektronischer Internetdialog zur Verfügung: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft 
   c/o PR Im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   Telefax: 0621-7 17 72 13 
   Elektronisch: www.hv-vollmachten.de. 
 
   Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs 
   (www.hv-vollmachten.de) ist eine PIN erforderlich, die auf der 
   Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. 
   Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten 
   Internetdialogs finden sich unter der vorgenannten Internetadresse. 
 
   Enger, im Mai 2015 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
08.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Ehlebracht Aktiengesellschaft 
              Werkstr. 7 
              32130 Enger 
              Deutschland 
Telefon:      +49 5223 185128 
Fax:          +49 5223 185122 
E-Mail:       c.schell@ehlebracht-ag.com 
Internet:     http://www.ehlebracht-ag.com 
ISIN:         DE0005649107 
WKN:          564 910 7 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 08, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)

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