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DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.07.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ecotel communication ag  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.06.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ecotel communication ag 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0005854343 
   WKN: 585434 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 24. Juli 2015, um 10.00 Uhr 
 
   im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ecotel communication ag und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die ecotel 
           communication ag und den Konzern, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäfts 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           der ecotel communication ag zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 
           EUR 3.847.512,34 
 
 
       a)    einen Betrag von EUR 561.600,00 zur Zahlung einer 
             Dividende von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie 
             zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag von EUR 3.285.912,34 auf 
             neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 27. Juli 2015. 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, 
           dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, die nicht 
           dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
           In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
           der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,16 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine etwaige prüferische 
           Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   * * * 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre 
   Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf 
   es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 3. Juli 2015 (0.00 
   Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der 
   Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 17. 
   Juli 2015 (24.00 MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   ecotel communication ag 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
   Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
   können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu 
   erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das 
   Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die 
   Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder 
   eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden 
   sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem 
   jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld 
   noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
   entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das 
   Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Es steht auch unter http://www.ecotel.de/hv2015 zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis 
   über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmachts- und 
   Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
   ecotel communication ag 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
   Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während 
   der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 23. 

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June 15, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)

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