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DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.07.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ecotel communication ag  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.06.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ecotel communication ag 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0005854343 
   WKN: 585434 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 24. Juli 2015, um 10.00 Uhr 
 
   im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ecotel communication ag und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die ecotel 
           communication ag und den Konzern, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäfts 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           der ecotel communication ag zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 
           EUR 3.847.512,34 
 
 
       a)    einen Betrag von EUR 561.600,00 zur Zahlung einer 
             Dividende von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie 
             zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag von EUR 3.285.912,34 auf 
             neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 27. Juli 2015. 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, 
           dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, die nicht 
           dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
           In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
           der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,16 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine etwaige prüferische 
           Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   * * * 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre 
   Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf 
   es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 3. Juli 2015 (0.00 
   Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der 
   Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 17. 
   Juli 2015 (24.00 MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   ecotel communication ag 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
   Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
   können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu 
   erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das 
   Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die 
   Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder 
   eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden 
   sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem 
   jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld 
   noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
   entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das 
   Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Es steht auch unter http://www.ecotel.de/hv2015 zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis 
   über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmachts- und 
   Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
   ecotel communication ag 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
   Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während 
   der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 23. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 15, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)

Juli 2015 (24.00 MESZ) zugehen. Darüber hinaus bieten wir form- und 
   fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
   Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten 
   Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. 
 
   Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 
   1 AktG 
 
   Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 
   Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien) oder den anteiligen 
   Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 
   500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also der 23. Juni 2015 (24.00 Uhr MESZ). Später 
   zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in 
   Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die folgende 
   Adresse zu übermitteln: 
 
   ecotel communication ag 
   - Der Vorstand - 
   Prinzenallee 11 
   40549 Düsseldorf 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des 
   Aufsichtsrats (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) 
   unterbreiten. 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 9. Juli 
   2015 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der 
   Begründung unverzüglich im Internet unter http://www.ecotel.de/hv2015 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich 
   gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind. 
 
   Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht 
   der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf 
   und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung 
   sind) müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen 
   keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
   Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
   ecotel communication ag 
   Frau Annette Drescher 
   Prinzenallee 11 
   40549 Düsseldorf 
   oder per Telefax: 0211 / 55 007 977 
   oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick 
   auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie 
   während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptverhandlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2015 zur 
   Verfügung. 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie 
   weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2015 zugänglich. 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf, 
   sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.510.000 
   nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen 
   also 3.510.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Düsseldorf, im Juni 2015 
 
   ecotel communication ag 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
15.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  ecotel communication ag 
              Prinzenallee 11 
              40549 Düsseldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 211 550070 
Fax:          +49 211 55007977 
E-Mail:       presse@ecotel.de 
Internet:     http://ecotel.de/ 
ISIN:         DE0005854343 
WKN:          585434 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt,  Freiverkehr in Berlin, 
              Düsseldorf,  München,  Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 15, 2015 09:14 ET (13:14 GMT)

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