STRATEC Biomedical AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
25.08.2015 15:21
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STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld
Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien
- ISIN (alt): DE0007289001 / WKN (alt): 728900 -
- ISIN (neu): DE000STRA555 / WKN (neu): STRA55 -
Die ordentliche Hauptversammlung der STRATEC Biomedical AG vom 22. Mai 2015
hat u.a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in
auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen
Satzungsänderungen beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 11.846.595,00 ist nach
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen in das beim Amtsgericht
Mannheim geführte Handelsregister der Gesellschaft (HRB 504390) nunmehr in
11.846.595 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt.
Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die auf den Namen lautenden
Stückaktien wird am 28. August 2015 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu
werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber
lautenden Nennbetragsaktien der STRATEC Biomedical AG von der bisherigen
ISIN DE0007289001 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien
der STRATEC Biomedical AG mit der neuen ISIN DE000STRA555 umgestellt.
Zeitgleich wird auch die Umstellung der Börsennotierung vollzogen. Laufende
Börsenaufträge, die am 28. August 2015 noch nicht ausgeführt sind,
erlöschen infolge der Umstellung.
Ab dem 31. August 2015 werden die Aktien der STRATEC Biomedical AG im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dort im
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) als auf den Namen lautende Stückaktien der STRATEC
Biomedical AG notiert. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch die auf den
Namen lautenden Stückaktien der STRATEC Biomedical AG unter der neuen ISIN
DE000STRA555 börsenmäßig handelbar.
Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital der
Gesellschaft ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre
der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten
Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.
Die Umstellung auf die auf den Namen lautenden Stückaktien setzt die
Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich
um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens sowie ihrer
Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische
Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und
ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen
gehaltenen Aktien einzutragen sind. Eintragungen eines im eigenen Namen
handelnden Aktionärs im Aktienregister für Aktien, die einem anderen
gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn
die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und
die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen
werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer
nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen
überträgt. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen
Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als
Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen
werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht
beeinträchtigt; ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso
unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das
Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder
erschwert, denn die Übertragung von auf den Namen lautenden Stückaktien der
STRATEC Biomedical AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
Mit der bank- und wertpapiertechnischen Abwicklung ist die Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart, beauftragt.
Die Umstellung der Depotbestände von auf den Inhaber lautenden
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist für die
Aktionäre der STRATEC Biomedical AG kostenfrei.
Birkenfeld, im August 2015
STRATEC Biomedical AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRATEC Biomedical AG
Gewerbestr. 37
75217 Birkenfeld
Deutschland
Internet: www.stratec.com
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August 25, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)
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