Halle (ots) - Gegen die Festnahme als solche ist formal wenig zu sagen. Denn wenn ein internationaler Haftbefehl vorläge, wäre der Ermessenspielraum der deutschen Stellen gering. Nun aber muss zunächst ein Haftrichter den Sachverhalt prüfen. Anschließend ist es am Kammergericht Berlin, über einen Auslieferungsantrag zu entscheiden. Da geht es um rechtsstaatliche Standards und politische Motive der ägyptischen Machthaber gleichermaßen. Nach allem, was man über den Fall weiß, wäre eine Auslieferung eine Überraschung. Ja, sie wäre ein Skandal.
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