Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.06.2015 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MOLOGEN AG Berlin Stammaktien - Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 - - ISIN DE 000 663 72 00 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 29. Juli 2015, 11:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Wahl zum Aufsichtsrat Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Derzeit besteht der Aufsichtsrats gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen. Herr Krautscheid hat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2015 niedergelegt. Die damit vakant werdende Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen: Die folgende Person wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2020) zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: Herr Dipl.-Kfm. Oliver Krautscheid, Frankfurt am Main, selbständiger Unternehmensberater, Partner der Value Investor Partners GbR, Frankfurt am Main, und geschäftsführender Präsident des Verwaltungsrats der The Fantastic Company AG, Zug (Schweiz). Herr Krautscheid ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - CD Deutsche Eigenheim AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats), - EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender des Aufsichtsrats), - EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG, Griesheim (Vorsitzender des Aufsichtsrats). Herr Krautscheid qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird zudem auf Folgendes hingewiesen: Im Fall seiner Wahl soll Herr Oliver Krautscheid als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Mologen AG und den Organen der Mologen AG oder einem wesentlich an der Mologen AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link 'Unternehmen', 'Aufsichtsrat' als weitere Informationen zu dem Kandidaten ein kurzer Überblick über seinen Werdegang zugänglich gemacht. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 13. August 2014 durch Beschluss ein genehmigtes Kapital gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung geschaffen, welches am 14. Oktober 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde (Genehmigtes Kapital 2014). Das Genehmigte Kapital 2014 besteht noch in Höhe von EUR 2.828.938,00 und kann noch bis zum 12. August 2019 ausgenutzt werden. Das Genehmigte Kapital 2014 wurde im Geschäftsjahr 2015 in Höhe von insgesamt EUR 5.657.875,00 ausgenutzt und das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen auf gegenwärtig insgesamt EUR 22.631.501,00 erhöht. Zu der erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstattet, der alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link 'Investoren/Presse', 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht wird. Vor dem Hintergrund der erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 und der damit verbundenen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie um sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig anpassen zu können, wird vorgeschlagen, das derzeit noch bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital zu ersetzen (Genehmigtes Kapital 2015). Das neu zu schaffende Genehmigte Kapital 2015 soll wiederum die gesetzlich zulässige Höhe von 50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft (d.h. EUR 11.315.750,00) haben und bis zum 28. Juli 2020 ausgeübt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals Das derzeit gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung bestehende genehmigte Kapital wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des in den nachfolgenden Buchstaben b) und c) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2015 aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des derzeit geltenden genehmigten Kapitals bleiben der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, die derzeit bestehende Ermächtigung im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben. b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der
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June 22, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)