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DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.07.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Wilex AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.06.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WILEX AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A11QVV / A14KND 
   ISIN: DE000A11QVV0 / DE000A14KND2 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Donnerstag, den 30. Juli 2015, 
   um 11:00 Uhr 
 
 
   im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstr. 33, 
   80636 München, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           zusammengefassten Lageberichts für die WILEX AG und den 
           WILEX-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 
           30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im 
           Internet unter 
           http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG, 
           Grillparzerstr. 18, 81675 München, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 
           2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das zum 30. November 2014 beendete 
           Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats 
           folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das zum 30. November 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 
           bestellt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 
           10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht 
           aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
           Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
           ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 
           Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
           werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis 
           zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem 
           die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juli 2015 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind sechs 
           Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung 
           ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt gemäß dem Vorschlag seines Personal- 
           und Nominierungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung der unter lit. a) bis f) genannten Personen erfolgt 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also 
           voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung 2020) 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird jeweils nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Herr Prof. Dr. Christof Hettich, 
 
 
             wohnhaft in Schwetzingen, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS 
             Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 
             Mannheim/Frankfurt am Main/München, Geschäftsführer der 
             dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini 
             Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie 
             Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg. 
 
 
       b)    Herr Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, 
 
 
             wohnhaft in Heidelberg, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs 
             GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding 
             GmbH & Co. KG, Walldorf. 
 
 
       c)    Herr Dr. Georg F. Baur, 
 
 
             wohnhaft in Hamburg, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Stellvertretender Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der WILEX AG sowie Mitglied in weiteren 
             Aufsichtsräten und Mitglied in einem vergleichbaren 
             inländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens, 
             wie nachfolgend im Einzelnen unter 'Mandate' lit. c) 
             dargestellt. 
 
 
       d)    Herr Andreas Krebs, 
 
 
             wohnhaft in Langenfeld, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer & Partner CologneInvest 
             GmbH, Köln. 
 
 
       e)    Frau Dr. Birgit Kudlek, 
 
 
             wohnhaft in Bad Soden, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Chief Operating Officer & Chief 
             Development Officer AENOVA Holding GmbH, Starnberg. 
 
 
       f)    Herr Dr. Mathias Hothum 
 
 
             wohnhaft in Walldorf, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs 
             GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding 
             GmbH & Co. KG. 
 
 
 
           Mandate: 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
           nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
           eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter 
           (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren 
           in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
       a)    Herr Prof. Dr. Christof Hettich 
 
 
         (i)   Agennix AG i.L., Heidelberg (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) 
               InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf 
               (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
               LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
         (ii)  Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Vorsitzender 
               des Beirats) 
               febit holding GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) 
               febit Inc., Massachusetts, USA (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats (Non-executive chairman of the Board of 
               Directors)) 
               immatics biotechnologies GmbH, Tübingen (Stellvertretender 
               Vorsitzender des Beirats) 
               SRH Holding SdbR, Heidelberg (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats - Mandat ruhend) 
               Gesellschaften der Vetter Group, Ravensburg: 
               Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter 
               Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH, 
               Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co., 
               Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System 
               Verwaltungs-GmbH (Mitglied der Beiräte) 
               AC Immune SA, Lausanne, Schweiz (Mitglied des 
               Verwaltungsrats) 
               CureVac GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats) 
 
 
 
       b)    Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 
 
 
         (i)   SYGNIS AG, Heidelberg (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) 
 
 
         (ii)  Apogenix GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des 
               Beirats) 
               Cosmo S.p.A., Mailand, Italien (Mitglied des Aufsichtsrats 
               (Non-executive member of the Board of Directors)) (an 
               einer Börse gelistet) 
               CureVac GmbH, Tübingen (Vorsitzender des Beirats) 
               Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Mitglied des Beirats) 
               febit holding GmbH, Heidelberg (Mitglied des Beirats) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 23, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Immatics GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats) 
               Molecular Health AG, Basel, Schweiz (Vorsitzender des 
               Verwaltungsrats) 
 
 
 
       c)    Herr Dr. Georg F. Baur 
 
 
         (i)   Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg 
               (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
               J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
         (ii)  TAKKO Fashion GmbH, Telgte (Vorsitzender des 
               Beirats) 
               Hussel GmbH, Hagen (Vorsitzender des Beirats) 
 
 
 
       d)    Herr Andreas Krebs 
 
 
         (i)   Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main 
               (Vorsitzender des Aufsichtsrats und des 
               Gesellschafterrats) 
 
 
         (ii)  Merz KGaA, Frankfurt am Main (Vorsitzender des 
               Beirats) 
 
 
 
       e)    Frau Dr. Birgit Kudlek 
 
 
             Keine weiteren Mandate 
 
 
       f)    Herr Dr. Mathias Hothum 
 
 
         (i)   keine 
 
 
         (ii)  Apogenix GmbH (Mitglied des Beirats) 
               AC Immune SA, Lausanne, Schweiz (Mitglied des 
               Verwaltungsrats) 
               CureVac GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats) 
               Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Mitglied des Beirats) 
               Joimax GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) 
               Novaliq GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) 
 
 
 
 
           Ausführliche Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten stehen 
           im Internet unter 
           http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ 
           zur Ansicht zur Verfügung. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht - mit Ausnahme von 
           den Herren Prof. Dr. Christof Hettich, Dr. Friedrich von 
           Bohlen und Halbach sowie Dr. Mathias Hothum - keiner der 
           vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 
           des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur WILEX AG oder 
           zu deren Konzernunternehmen oder den Organen der WILEX AG oder 
           zu einem wesentlich an der WILEX AG beteiligten Aktionär im 
           Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 7 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. Die Herren Prof. Dr. Christof Hettich, Dr. 
           Friedrich von Bohlen und Halbach sowie Dr. Mathias Hothum 
           stehen jedoch als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs 
           GmbH, die Komplementärin der dievini Hopp BioTech Holding GmbH 
           & Co. KG ist, welche wiederum wesentlich an der WILEX AG 
           beteiligt ist, in einer persönlichen und geschäftlichen 
           Beziehung zu einem wesentlich an der WILEX AG beteiligten 
           Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 7 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. Zudem ist Herr Prof. Dr. Christof 
           Hettich Partner der RITTERSHAUS Rechtsanwälte 
           Partnerschaftsgesellschaft, die Rechtsberatungsleistungen für 
           die WILEX AG erbringt. 
 
 
           Vorbehaltlich der in der Entsprechenserklärung der 
           Gesellschaft vom 5. Februar 2015 aufgeführten Ausnahmen zu 
           Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3 
 
           (http://www.wilex.de/presse-investoren/corporate-governance/presse/) 
           berücksichtigen die Wahlvorschläge die von Ziffer 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex gemachten Vorgaben für 
           die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahl der vorgeschlagenen Personen 
           als Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
 
           Aufgrund der in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 
           5. Februar 2015 aufgeführten Ausnahme zu Ziffer 5.4.3 Satz 3 
 
           (http://www.wilex.de/presse-investoren/corporate-governance/presse/) 
           wird kein Kandidatenvorschlag für den Aufsichtsratsvorsitz 
           bekannt gegeben. 
 
 
           Herr Dr. Baur erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 
           100 Abs. 5 AktG als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats 
           mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung. 
 
 
     6.    Aufhebung Selbstbeschränkung betreffend das 
           Genehmigte Kapital 2012/I sowie die bestehenden bedingten 
           Kapitalia 
 
 
           Der Vorstand hat gegenüber der Hauptversammlung vom 23. Mai 
           2014 ohne eine rechtliche Pflicht erklärt, dass er bei 
           etwaigen zukünftigen Ausnutzungen von Ermächtigungen, das 
           Grundkapital zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I/bedingte 
           Kapitalia), die bislang in Bezug auf das bisherige 
           Grundkapital bestehenden prozentualen Grenzen auch in Ansehung 
           des herabgesetzten Grundkapitals berücksichtigen wird. Damit 
           verzichtete die Verwaltung der WILEX AG teilweise auf die ihr 
           von den Aktionären eingeräumten Möglichkeiten, das 
           Grundkapital zu erhöhen. Der Beschluss der Hauptversammlung 
           vom 23. Mai 2014 sieht vor, dass diese Beschränkung wieder 
           entfällt, wenn dem die Hauptversammlung zustimmt. 
 
 
           Die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 7.818.876,00 wurde 
           am 9. Juli 2014 in das zuständige Handelsregister eingetragen. 
           Insbesondere vor dem Hintergrund, dass seitdem eine 
           Kapitalerhöhung von EUR 7.818.876,00 um EUR 1.486.732,00 auf 
           EUR 9.305.608,00 durchgeführt wurde und somit der Gesellschaft 
           kein oder kein ausreichendes genehmigtes Kapital mehr zur 
           Verfügung steht, soll die bisherige Selbstbeschränkung 
           aufgehoben werden. Nach einer Aufhebung der Selbstbeschränkung 
           dürfte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die 
           Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I sowie der 
           bestehenden bedingten Kapitalia wieder entsprechend dem im 
           Handelsregister jeweils eingetragenen Umfang entscheiden. 
           Mittels des dann zur Verfügung stehenden Umfangs des 
           Genehmigten Kapitals 2012/I kann die Gesellschaft den 
           Barmittelbestand des Unternehmens durch Ausgabe von Aktien 
           gegen Bareinzahlungen weiter stärken oder bei sich bietenden 
           Chancen schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten 
           Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen 
           an Unternehmen, neue Technologien sowie weitere Produkte oder 
           Produktkandidaten gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. 
           Vergleichbares gilt für die bedingten Kapitalia. 
 
 
           Dies stellt aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat einen 
           wichtigen Beitrag zur strategischen und operativen 
           Handlungsfähigkeit sowie zur Absicherung der künftigen 
           Finanzierung des Unternehmens dar. 
 
 
           Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor 
           zu beschließen: 
 
 
           Die vom Vorstand gegenüber der Hauptversammlung vom 23. Mai 
           2014 freiwillig erklärte Selbstbeschränkung, mit der sich der 
           Vorstand verpflichtete, bei zukünftigen Ausnutzungen von zum 
           damaligen Zeitpunkt bestehenden Ermächtigungen in Form von 
           genehmigten Kapital bzw. bedingten Kapitalia die sich aus § 
           192 Abs. 3 bzw. § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG ergebenden 
           Begrenzungen auch im Hinblick auf das herabgesetzte 
           Grundkapital zu berücksichtigen, wird aufgehoben. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.305.608,00 ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 9.305.608 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   9.305.608 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) 
   der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. 
 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein 
   und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem 
   depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der 
   Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
 
   9. Juli 2015 
   (0:00 Uhr), 
 
   zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes (Record Date) wird unten gesondert erläutert. 
 
   Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung spätestens 
   am 
 
   23. Juli 2015 
   (24:00 Uhr) 
 
   unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse: 
 
   WILEX AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München, Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 / 889 690 633 

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June 23, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   zugegangen sein. Die Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung 
   und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der 
   Gesellschaft. 
 
   Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises 
   des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten - z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären - ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
   sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
   fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich (siehe oben 'Voraussetzung für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts'). Bevollmächtigt 
   der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder 
   nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person 
   oder Institution besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen 
   ein zu Bevollmächtigender eine besondere Form der Vollmacht, da er 
   diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit 
   § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) nachprüfbar 
   festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall 
   mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner 
   kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als eingescannte Datei z.B. im 
   pdf-Format) übermittelt werden: 
 
   WILEX AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München, Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 / 889 690 655 
   E-Mail: wilex@better-orange.de 
 
   Die Better Orange IR & HV AG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung 
   die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
   Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
   der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter der Internetadresse 
   http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren 
   Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
   Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom 
   Aktionär erteilten Weisungen aus und ist verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine 
   Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular, 
   das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit 
   der Eintrittskarte und stehen auch unter der Internetadresse 
   http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ zum 
   Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung des 
   Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft mit den Weisungen soll aus 
   organisatorischen Gründen spätestens mit Ablauf des 29. Juli 2015 bei 
   der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen 
   sein. 
 
   Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre 
   und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die 
   Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Anfragen, Anträge, Auskunftsverlangen 
   (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (dies entspricht 465.280 Aktien) oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der WILEX AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 
 
   29. Juni 2015 
   (24:00 Uhr) 
 
   zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende 
   Adresse: 
 
   Vorstand der WILEX AG 
   Grillparzerstr. 18 
   81675 München, Deutschland 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer 
   ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
   angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 
   Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
   http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 
   AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich an 
 
   WILEX AG 
   Investor Relations 
   Grillparzerstr. 18 
   81675 München, Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 / 413 138 99 
   E-Mail: investors@wilex.com 
 
   zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG 
   wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
   sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter 
   der Internetadresse 
   http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ 
   veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens 
 
   15. Juli 2015 
   (24:00 Uhr) 
 
   bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 

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