
FRANKFURT (Dow Jones)--Im Skandal um das Sturmgewehr G36 hat das Bundesverteidigungsministerium die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Schadensersatzansprüche beim Waffenhersteller Heckler & Koch angemeldet. "Die gesicherte technische Faktenlage zum G36 liefert nun neue Ansatzpunkte sowohl für die Prüfung etwaiger zivilrechtlicher Rechtsansprüche gegen die Firma Heckler & Koch als auch für mögliche weitere Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft", sagte ein Sprecher des Ministeriums der Zeitung Bild am Sonntag. Das Ministerium habe sich "erneut an die Staatsanwaltschaft Rottweil gewandt".
Im Jahr 2011 hatte die Strafverfolgungsbehörde nach einer anonymen Anzeige gegen Heckler & Koch wegen Betrugsverdachts ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Die von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingesetzte Untersuchungskommission habe die G36-Verträge inzwischen jedoch geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verjährungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen sein könne, weil auch nach 2005 Gewehre geliefert wurden.
Ein Sprecher der Rottweiler Staatsanwaltschaft bestätigte der Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft in Kontakt mit dem Verteidigungsministerium stehe und die Wiederaufnahme von Ermittlungen prüfe.
Zusätzlich macht das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend: Das Bundesamt hat am 10. Juni eine Mängelrüge gegenüber Heckler & Koch eingelegt, wie der Ministeriumssprecher weiter sagte. Es geht dabei um 4500 Gewehre, die im Gewährleistungszeitraum der letzten 24 Monate beschafft wurden. Das Ministerium verlange von der Rüstungsfirma, die Trefferfehler zu beseitigen oder Schadensersatz zu zahlen. Die Firma Heckler & Koch habe laut Ministerium der Mängelrüge widersprochen, schreibt die Zeitung.
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June 28, 2015 05:20 ET (09:20 GMT)
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