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DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.08.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gigaset AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.07.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Gigaset AG 
 
   München 
 
 
                  WKN 515 600  ISIN DE0005156004 
 
                  WKN A14KQ7   ISIN DE000A14KQ77 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG, 
   München, am 
 
   11. August 2015 um 10.00 Uhr 
 
   im 
 
   Konferenzzentrum München 
   Hanns-Seidel-Stiftung 
   Lazarettstr. 33 
   80636 München 
 
 
   Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
   TOP 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
   Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, 
   Seidlstr. 23, 80335 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag 
   eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt 
   daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 
   zu bestellen. 
 
   TOP 5 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015. 
 
   Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
 
       1.    Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl & 
             Riedel Rechtsanwälte, München 
 
 
       2.    Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Mitglied der 
             Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Properties 
             Holdings Limited, zudem Mitglied der Geschäftsleitung und 
             General Counsel, Goldin Financial Holdings Limited, Hong 
             Kong, Volksrepublik China 
 
 
       3.    Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und 
             Unternehmensberater, Paris, Frankreich 
 
 
       4.    Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer und 
             Steuerberater bei optegra GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck 
 
 
       5.    Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, 
             Geschäftsführer, Matsunichi Digital Development (Shenzhen) 
             Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China 
 
 
       6.    Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der 
             Geschäftsleitung als Leiterin Corporate Development, Goldin 
             Real Estate Financial Holdings Limited, Hong Kong, 
             Volksrepublik China 
 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
 
 
       7.    Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix 
             GmbH, München 
 
 
 
   als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass 
   das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der 
   Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied 
   die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die 
   Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes 
   Aufsichtsratsmitglied, das durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden 
   ist, eine Neuwahl vornimmt. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
   gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds 
   erfolgt in Einzelwahl. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung aus sechs durch die 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass die Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr 
   Prof. Dr. Huang, Herr Wong und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder 
   von Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur bzw. 
   mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die Goldin Fund Pte. Ltd., 
   Singapur ist eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte 
   Aktionärin. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernhard Riedel im Falle seiner 
   Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 
 
   Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben keine Mitgliedschaften in anderen 
   zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   TOP 6 
   Beschluss nach §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gigaset AG und des 
   Konzernabschlusses unterbleiben die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 und § 
   314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben 
   im Anhang. Dieser Beschluss gilt für die Aufstellung des 
   Jahresabschlusses der Gigaset AG und des Konzernabschlusses jeweils 
   für das am 1. Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren 
   vier folgenden Geschäftsjahre, längstens jedoch bis zum 10. August 
   2020. 
 
   Erläuterung zu TOP 6: 
 
   Gemäß § 286 Abs. 5 HGB können die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB 
   verlangten Angaben im Anhang unterbleiben, wenn die Hauptversammlung 
   dies beschlossen hat. Ein Beschluss, der höchstens für fünf Jahre 
   gefasst werden kann, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
   Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals 
   umfasst. Gemäß §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 286 Abs. 5 HGB können die im 
   Konzernanhang verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 
   8 HGB unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschlossen hat. 
   Auch insoweit bedarf der Beschluss, der höchstens für fünf Jahre 
   gefasst werden kann, einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des 
   bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem 
   depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes an diese Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   übermitteln: 
 
   Gigaset AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Juli 
   2015 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und bedarf der 
   Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
   Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04. 
   August 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den 
   Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
   erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag 
   haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine 
   Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

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