Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.07.2015 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gigaset AG
München
WKN 515 600 ISIN DE0005156004
WKN A14KQ7 ISIN DE000A14KQ77
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG,
München, am
11. August 2015 um 10.00 Uhr
im
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33
80636 München
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG,
Seidlstr. 23, 80335 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag
eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt
daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
zu bestellen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2015.
Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl &
Riedel Rechtsanwälte, München
2. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Mitglied der
Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Properties
Holdings Limited, zudem Mitglied der Geschäftsleitung und
General Counsel, Goldin Financial Holdings Limited, Hong
Kong, Volksrepublik China
3. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und
Unternehmensberater, Paris, Frankreich
4. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater bei optegra GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck
5. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann,
Geschäftsführer, Matsunichi Digital Development (Shenzhen)
Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
6. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der
Geschäftsleitung als Leiterin Corporate Development, Goldin
Real Estate Financial Holdings Limited, Hong Kong,
Volksrepublik China
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
7. Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix
GmbH, München
als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass
das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der
Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied
die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes
Aufsichtsratsmitglied, das durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden
ist, eine Neuwahl vornimmt.
Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der
Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds
erfolgt in Einzelwahl.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung aus sechs durch die
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass die Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr
Prof. Dr. Huang, Herr Wong und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder
von Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur bzw.
mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die Goldin Fund Pte. Ltd.,
Singapur ist eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte
Aktionärin.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernhard Riedel im Falle seiner
Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.
Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben keine Mitgliedschaften in anderen
zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
TOP 6
Beschluss nach §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gigaset AG und des
Konzernabschlusses unterbleiben die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 und §
314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben
im Anhang. Dieser Beschluss gilt für die Aufstellung des
Jahresabschlusses der Gigaset AG und des Konzernabschlusses jeweils
für das am 1. Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren
vier folgenden Geschäftsjahre, längstens jedoch bis zum 10. August
2020.
Erläuterung zu TOP 6:
Gemäß § 286 Abs. 5 HGB können die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB
verlangten Angaben im Anhang unterbleiben, wenn die Hauptversammlung
dies beschlossen hat. Ein Beschluss, der höchstens für fünf Jahre
gefasst werden kann, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals
umfasst. Gemäß §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 286 Abs. 5 HGB können die im
Konzernanhang verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis
8 HGB unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschlossen hat.
Auch insoweit bedarf der Beschluss, der höchstens für fünf Jahre
gefasst werden kann, einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des
bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem
depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes an diese Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
übermitteln:
Gigaset AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Juli
2015 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und bedarf der
Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04.
August 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den
Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine
Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie
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July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)
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