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Bargeldverbot beim Finanzamt? - Teil 3

In letzter Zeit wurde lebhaft über ein mögliches Bargeldverbot diskutiert. Faktisch gibt es ein solches Verbot an vielen Stellen aber schon, meine ich. Deshalb habe ich einen Selbstversuch gestartet. Hier Teil 3 meiner Erlebnisse:

Kurz zur Erinnerung: Ein Finanzamtsmitarbeiter hatte mir die Auskunft gegeben, ich könne meine Steuerschuld in bar auf das Konto des Finanzamts bei der örtlichen Sparkasse einzahlen. Allerdings gestaltete sich dieser Versuch schwieriger als gedacht (Teil 1, Teil 2). Es kann ohnehin keine Dauerlösung sein, da die Sparkasse bei mir nur einmalig und "aus Kulanz" auf die normalerweise fällige Bareinzahlungsgebühr verzichtet hat.

Also melde ich mich noch einmal schriftlich bei der Finanzkasse, weil ich gehört habe, dass den Finanzbeamten auf diesem Wege am besten verbindliche Auskünfte zu entlocken seien. Ich schreibe ein Fax, das mit der Aufforderung endet: "Bitte teilen Sie mir mit, auf welchem Wege das Finanzamt das Zahlungsmittel Banknoten zur Begleichung meiner Steuerschuld entgegennimmt."

Leider bekomme ich immer noch keine schriftliche Antwort, sondern am nächsten Tag nur einen Anruf von Frau Steuer (Name geändert), die eine Vorgesetzte des Kollegen zu sein scheint, der mir die erste Auskunft am Telefon gegeben hatte. Sie sagt mir, dass sie mir auch nichts anderes sagen könne als ihr Kollege, und fährt fort:

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