FRANKFURT (Dow Jones)--Die beiden Panzerbauer Krauss-Maffei Wegmann aus Deutschland und Nexter aus Frankreich haben ihre vor einem Jahr angekündigte Fusion am Mittwoch per Unterschrift besiegelt. Durch den Zusammenschluss beider Unternehmen unter dem Dach einer gemeinsamen Holding entsteht ein deutsch-französischer Wehrtechnikkonzern mit annähernd 2 Milliarden Euro Umsatz, einem Auftragsbestand von rund 9 Milliarden Euro und mehr als 6.000 Mitarbeitern.
Der neue deutsch-französische Rüstungskonzern unterliegt auch nach dem Zusammenschluss den Regeln der deutschen Rüstungsexportkontrolle. "Die deutsche Exportkontrolle wäre auch für Zulieferungen zwischen den dann fusionierten deutschen und französischen Unternehmensteilen voll und ganz wirksam", hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erklärt.
Das strenge deutsche System der Rüstungsexportkontrolle werde durch einen Zusammenschluss nicht berührt, führte die Sprecherin aus. Zulieferungen bedürfen demnach der Genehmigung. "Dies gilt sowohl für komplette Systeme als auch für einzelne Komponenten", so das Ministerium. Auch der Transfer von Technologie zur Herstellung von Rüstungsgütern unterliege der deutschen Exportkontrolle. "Folglich müssten auch Lieferungen solcher Technologie vom deutschen an den französischen Unternehmensteil nach deutschem Recht genehmigt werden." Das gilt den Angaben zufolge auch für den Weiterexport, etwa aus Frankreich.
Zudem ist die Fusion mit der Unterschrift unter den Verträgen noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Wenn ein endgültiger Fusionsvertrag unterschrieben ist, muss er laut Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dem Bundeswirtschaftsministerium gemeldet werden. Er wird dann nach Paragraf 5 AWG und der entsprechenden Außenwirtschaftsverordnung geprüft. Der Paragraf sieht die Anordnung von Beschränkungen oder Handlungspflichten bei Rüstungsgeschäften vor.
"Danach kann die Fusion untersagt werden oder es können Anordnungen erlassen werden, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten", erklärte das Ministerium. Nach der Meldung über eine Fusion hat das BMWi den Angaben zufolge einen Monat Zeit zu entscheiden, ob es das Vorhaben freigibt oder ein vertieftes Prüfverfahren einleitet. Tut es dies innerhalb eines Monats nicht, gilt die Freigabe als erteilt.
Nexter befindet sich im Alleinbesitz der französischen Staatsholding GIAT, Alleingesellschafterin von Krauss-Maffei Wegmann ist die Wegmann GmbH & Co. Zur Zusammenführung der beiden Unternehmen bringen die jeweiligen Alleingesellschafter ihre Anteile in eine Holding mit Sitz in den Niederlanden ein. Sie werden jeweils 50 Prozent der Anteile dieser Holding halten. Die Führungsstruktur der Holding-Gesellschaft solle die Balance zwischen den beiden Gesellschaftern widerspiegeln, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Mitarbeit: Stefan Lange
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July 29, 2015 11:53 ET (15:53 GMT)
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