(In der Überschrift und im ersten Satz wurde die Formulierung rund um abmahnen und Abmahnung geändert. Es handelt sich vielmehr um eine feststellende Entscheidung des Bundeskartellamts.)
BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post
Dem Kartellamt zufolge hat der Konzern diese Praxis allerdings inzwischen eingestellt. Mit der Entscheidung will die Behörde ein Zeichen setzen, damit der Konzern künftig nicht erneut seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Post kann gegen die Kartellamts-Entscheidung noch gerichtlich vorgehen./stw/fbr
ISIN DE0005552004
AXC0084 2015-07-07/11:53