Mainz (ots) - Die Kritiker fahren schweres Geschütz auf. Die "Große Koalition der Verfassungsfeinde" untergrabe den Rechtsstaat, sagt die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Die Möglichkeiten zu Eingriffen in Grundrechte würden immer gefährlicher, meint der frühere Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es scheint demnach um Bedrohliches zu gehen vor dem Bundesverfassungsgericht, das seit Dienstag über das BKA-Gesetz verhandelt. Neu an der Regelung aus dem Jahr 2009 ist einzig dies: Die Wiesbadener Behörde darf nicht mehr nur zu Zwecken der Strafverfolgung, sondern auch im vorbeugenden Kampf gegen den internationalen Terrorismus tätig werden. Die Eingriffsrechte des BKA sind weit gesteckt: Wohnungsobservierung, Überwachung von Telefongesprächen, Durchsuchung von Computern mit Staatstrojanern. Befugnisse, die dem BKA im Fall eines Ermittlungsverfahrens schon zuvor zur Verfügung standen und auf die im Übrigen auch die Landespolizeien zurückgreifen können. Viel Lärm um nichts also? Nicht ganz. Denn mit der präventiven Überwachung wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Unschuldige in die Mühlen der Ermittlungsbehörden geraten. Grund genug, glasklare Abgrenzungen vorzunehmen. Bei der Frage etwa, welche Informationen die Ermittler verwenden dürfen. Privates, gar Intimes muss tabu bleiben. Hier dürften die Verfassungsrichter vom Gesetzgeber Klarstellungen und Präzisierungen verlangen. Gleichwohl besteht kein Anlass, den Verfassungsstaat unter den Generalverdacht der rechtswidrigen Überwachung zu stellen. Das sollten auch die Kritiker des BKA-Gesetzes beherzigen.
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