Halle (ots) - Auch im Handwerk haben Maschinen Einzug gehalten, auch Bäckermeister bedienen sich chemischer Zusätze, die das Brötchen knusprig machen und die Brotkruste appetitlich braun färben. Dabei ersetzt der schöne Schein oft den Geschmack. Dieser Befund rechtfertigt es freilich nicht, dass Supermarktketten oder Discounter Backvorgänge simulieren, um industrielle Massenware als vermeintlich frisch Gebackenes vermarkten zu können. Es bedarf einer klareren Abgrenzung, wie weit Werbung gehen darf und wo Verbrauchertäuschung beginnt. Solche Fragen sollten nicht mehr nur den Gerichten überlassen bleiben. Der Gesetzgeber könnte die Verwendung handwerklicher Begriffe an Herstellungsverfahren und Betriebstätten koppeln und somit schützen. Davon würden vor allem die vielen Kleinbetriebe profitieren, in denen traditionelles Handwerk noch etwas zählt - und der Obstplunder wirklich in Handarbeit entsteht.
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