Das Gericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger ließ sich im Streitjahr von drei Aktiengesellschaften (AGs), an denen er mit einer, zwei bzw. 100 Aktien beteiligt war, für die Rücknahme von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen fünfstellige Beträge zahlen. Die Zahlungen erfolgten teils ...Den vollständigen Artikel lesen ...