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DGAP-HV: United Power Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

United Power Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   United Power Technology AG 
 
   Eschborn 
 
   ISIN DE000A1EMAK2 
   WKN A1EMAK 
 
 
   Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der United Power Technology AG 
 
   am Mittwoch, den 26. August 2015, 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) im 
   MesseTurm Frankfurt am Main, 10. Etage, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 
   60308 Frankfurt am Main. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der zusammengefassten 
           Lageberichte der United Power Technology AG und des Konzerns 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, 
           nachdem der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 und zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgen 
           sollte, zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
           zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Der Inhalt dieser Einberufung, die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sowie die in 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung im Internet unter http://www.unitedpower.de.com 
   zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung 
   eingeteilt in 12.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte 
   setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 
   Mittwoch, den 19. August 2015, 24:00 Uhr, unter der Adresse 
 
   United Power Technology AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)69 - 12012 86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der 
   Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
   des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Mittwoch, den 5. August 
   2015, 00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis 
   spätestens Mittwoch, den 19. August 2015, 24:00 Uhr unter der zuvor 
   genannten Adresse zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
 
   Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, 
   also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
   Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 
   AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, 
   gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die 
   Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 
   135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet 
   den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der 
   Vollmacht folgende E-Mail-Adresse an: 
 
   E-Mail unter: hv@ubj.de 
 
   Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg 
   unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären 
   nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. 
 
   Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten 

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July 17, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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