United Power Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.07.2015 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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United Power Technology AG
Eschborn
ISIN DE000A1EMAK2
WKN A1EMAK
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der United Power Technology AG
am Mittwoch, den 26. August 2015, 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) im
MesseTurm Frankfurt am Main, 10. Etage, Friedrich-Ebert-Anlage 49,
60308 Frankfurt am Main.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, der zusammengefassten
Lageberichte der United Power Technology AG und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen,
nachdem der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 und zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgen
sollte, zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Der Inhalt dieser Einberufung, die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sowie die in
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung im Internet unter http://www.unitedpower.de.com
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 12.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte
setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein
und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am
Mittwoch, den 19. August 2015, 24:00 Uhr, unter der Adresse
United Power Technology AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der
Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Mittwoch, den 5. August
2015, 00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis
spätestens Mittwoch, den 19. August 2015, 24:00 Uhr unter der zuvor
genannten Adresse zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG,
also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8
AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG,
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die
Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des §
135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Die Gesellschaft bietet
den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der
Vollmacht folgende E-Mail-Adresse an:
E-Mail unter: hv@ubj.de
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten
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July 17, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)
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