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DGAP-HV: IKB Deutsche Industriebank -3-

DJ DGAP-HV: IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2015 in CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.07.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN DE0008063306 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, 
   findet statt am 
 
   Donnerstag, den 27. August 2015, 10.00 Uhr, 
 
   in 40474 Düsseldorf, CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, 
   Rotterdamer Straße. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
           Lageberichts für die IKB Deutsche Industriebank 
           Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 
           2014/2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung 
           der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. Eine Beschlussfassung zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen. Die Vorlage der 
           genannten Unterlagen ist nach geltendem Recht ein rein 
           informatorischer Pflichtbestandteil der Tagesordnung einer 
           ordentlichen Hauptversammlung. 
 
 
     2     Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3     Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, 
 
 
       (a)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen, 
 
 
       (b)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder 
             eine etwaige Prüfung des Zwischenabschlusses bzw. 
             Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts bzw. 
             Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
             Geschäftsjahres 2015/2016 zu wählen, 
 
 
       (c)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer für etwaige prüferische Durchsichten oder 
             etwaige Prüfungen aller weiteren Zwischenabschlüsse bzw. 
             Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte bzw. 
             Konzernzwischenlageberichte, die vor der ordentlichen 
             Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu 
             wählen. 
 
 
 
     5     Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und gemäß § 8 Abs. 1 der 
           Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft aus 
           acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern 
           zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, 
 
 
       (a)   Herrn Benjamin Dickgießer, Director der Lone Star 
             Europe Acquisitions LLP, wohnhaft in London, Vereinigtes 
             Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf 
             vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat 
             bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser 
             Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, 
             als Nachfolger von Herrn Dr. Karsten von Köller in den 
             Aufsichtsrat zu wählen, 
 
 
       (b)   Herrn Dr. Claus Nolting, selbständiger 
             Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft in Frankfurt am 
             Main, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung 
             endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
             das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, erneut in den 
             Aufsichtsrat zu wählen, 
 
 
       (c)   Herrn William D. Young, Senior Vice President der 
             Hudson Advisors UK Ltd., wohnhaft in London, Vereinigtes 
             Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf 
             vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat 
             bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser 
             Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, 
             als Nachfolger von Herrn Dr. Andreas Tuczka in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, über die Wahlvorschläge im Wege der 
           Einzelwahl abstimmen zu lassen. 
 
 
     6     Schriftlicher Bericht des am 14. August 2009 
           gerichtlich bestellten Sonderprüfers Dr. Harald Ring über das 
           Ergebnis der Sonderprüfung 
 
 
           Mit Beschluss vom 27. März 2008 hat die Hauptversammlung der 
           IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Herrn Dr. Harald 
           Ring, Krefeld, zum aktienrechtlichen Sonderprüfer bestellt (§ 
           142 Abs. 1 AktG). Am 25. März 2009 hat eine außerordentliche 
           Hauptversammlung der Gesellschaft die Bestellung des 
           Sonderprüfers widerrufen. Mit Beschluss vom 14. August 2009 
           hat das Landgericht Düsseldorf den Sonderprüfer auf Antrag 
           einiger Minderheitsaktionäre wieder eingesetzt (§ 142 Abs. 2 
           AktG). Gegenstand der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung 
           waren die Fragen, 
 
 
       (a)   ob Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit 
             den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt haben, 
             Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch 
             durch Unterlassen begangen haben; 
 
 
       (b)   ob Mitglieder des Vorstands bei der Aufnahme, 
             Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit 
             Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften 
             (Conduits) und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der 
             Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei 
             Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die 
             IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der 
             Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und 
             vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die 
             Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung 
             der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß 
             erfüllt haben; 
 
 
       (c)   ob Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang 
             mit den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt 
             haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als 
             auch durch Unterlassen begangen haben; 
 
 
       (d)   ob Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Aufnahme, 
             Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit 
             Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften (Conduits) 
             und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der 
             Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei 
             Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die 
             IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der 
             Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und 
             vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die 
             Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des 
             Vorstands der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben. 
 
 
 
           Am 28. Februar 2014 hat der Sonderprüfer dem Vorstand eine 
           Ausfertigung seines schriftlichen Sonderprüfungsberichts 
           zugeleitet (§ 145 Abs. 6 Satz 3 AktG). In diesem Zusammenhang 
           hat er den Vorstand aufgefordert, den Sonderprüfungsbericht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

DJ DGAP-HV: IKB Deutsche Industriebank -2-

unverzüglich zu prüfen und zu entscheiden, ob bei dem 
           Landgericht Düsseldorf ein Schutzantrag nach § 145 Abs. 4, 5 
           AktG gestellt und der Bericht somit vor seiner 
           Veröffentlichung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle 
           unterzogen wird. Von diesem Recht hat der Vorstand nach 
           Beratung mit dem Aufsichtsratspräsidium mit Antrag vom 17. 
           April 2014 Gebrauch gemacht. In Wahrnehmung der 
           Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern der Bank hat er 
           beantragt, personenbezogene Daten von Mitarbeitern im 
           Sonderprüfungsbericht unkenntlich zu machen. Im Nachgang hat 
           der Vorstand den Antrag erweitert und beantragt, auch 
           personenbezogene Daten externer Dritter unkenntlich zu machen. 
           Die vollständige Nennung von Namen der Mitglieder des 
           Vorstands und des Aufsichtsrats im Sonderprüfungsbericht wurde 
           durch den Schutzantrag nicht tangiert. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
           Hauptversammlung 2014 lag noch keine Entscheidung über den 
           Schutzantrag vor. Deshalb konnte der Vorstand den 
           Sonderprüfungsbericht nicht gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als 
           Gegenstand der damaligen Tagesordnung bekanntmachen. 
           Inzwischen hat das Landgericht den Schutzantrag 
           zurückgewiesen. Nach ausführlicher Prüfung dieser Entscheidung 
           und Beratung mit dem Aufsichtsratspräsidium hat der Vorstand 
           entschieden, kein Rechtsmittel einzulegen. Somit hat der 
           Vorstand den Sonderprüfungsbericht nunmehr als Gegenstand der 
           Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 
           bekanntzumachen (§ 145 Abs. 6 Satz 5 AktG). 
 
 
           Zusammenfassend kommt der Sonderprüfungsbericht zu dem 
           Ergebnis, dass den damaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
           Zusammenhang mit den krisenauslösenden Ereignissen keine 
           Pflichtverletzungen zur Last fallen. Für die damaligen 
           Mitglieder des Vorstands stellt der Sonderprüfungsbericht zwar 
           vereinzelte Pflichtverletzungen fest. Nach dem Ergebnis der 
           Sonderprüfung haben diese vereinzelten Pflichtverletzungen 
           aber nicht oder jedenfalls nicht mit hinreichender Sicherheit 
           zu der späteren Krise der Gesellschaft geführt. Hinsichtlich 
           der Einzelheiten der durchgeführten Sonderprüfung und ihrer 
           Ergebnisse verweisen wir auf den Sonderprüfungsbericht. Dieser 
           ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/sonderpruefungsbericht 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird der Vorstand jedem Aktionär 
           eine Abschrift erteilen. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 ist nicht 
           vorgesehen. 
 
 
     7     Zustimmung zu den Vergleichen mit den ehemaligen 
           Vorstandsmitgliedern Stefan Ortseifen, Frank Braunsfeld und 
           Dr. Volker Doberanzke und der Allianz 
           Versicherungs-Aktiengesellschaft als D&O-Versicherer 
 
 
           Die Gesellschaft hat am 8./9./12./13. Juli 2015, 8./13. Juli 
           2015 und 13. Juli 2015 Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen 
           Organmitgliedern und der Allianz 
           Versicherungs-Aktiengesellschaft geschlossen. Die 
           Organmitglieder sind von der Gesellschaft wegen Schäden aus 
           oder im Zusammenhang mit Anlegerschutzklagen in Anspruch 
           genommen worden. Herr Ortseifen ist darüber hinaus auf 
           Rückzahlung von Tantiemezahlungen und Aufwendungen im 
           Zusammenhang mit Vorstandshäusern in Anspruch genommen worden. 
           Die Vergleichsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 
           Zustimmung der Hauptversammlung. Nähere Erläuterungen zu den 
           Vergleichsvereinbarungen finden Sie in dem zusammenfassenden 
           Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 
           Tagesordnungspunkt 7. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       (a)   Der Vergleichsvereinbarung zwischen IKB Deutsche 
             Industriebank Aktiengesellschaft und Herren Frank 
             Braunsfeld, Stefan Ortseifen sowie Dr. Volker Doberanzke 
             (die 'Vergleichsvereinbarung I - 
             Ortseifen/Braunsfeld/Doberanzke') vom 8./9./12./13. Juli 
             2015 wird zugestimmt. 
 
 
             Der vollständige Wortlaut der Vergleichsvereinbarung I - 
             Ortseifen/Braunsfeld/Doberanzke ist in Anlage 1 zu dieser 
             Einberufung wiedergegeben. 
 
 
       (b)   Der Vergleichsvereinbarung zwischen IKB Deutsche 
             Industriebank Aktiengesellschaft und Herrn Stefan Ortseifen 
             (die 'Vergleichsvereinbarung II - Ortseifen') vom 8./13. 
             Juli 2015 wird zugestimmt. 
 
 
             Der vollständige Wortlaut der Vergleichsvereinbarung II - 
             Ortseifen ist in Anlage 2 zu dieser Einberufung 
             wiedergegeben. 
 
 
       (c)   Der Vergleichsvereinbarung zwischen IKB Deutsche 
             Industriebank Aktiengesellschaft und Allianz 
             Versicherungs-Aktiengesellschaft (die 
             'Vergleichsvereinbarung - Allianz') vom 13. Juli 2015 wird 
             zugestimmt. 
 
 
             Der vollständige Wortlaut der Vergleichsvereinbarung - 
             Allianz ist in Anlage 3 zu dieser Einberufung wiedergegeben. 
 
 
 
           Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Einberufung. 
 
 
     8     Entlastung des Vorstandsmitglieds Claus Momburg 
           für das Geschäftsjahr 2006/2007 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 hat 
           beschlossen, die Sachentscheidung über die Entlastung von 
           Herrn Claus Momburg für dessen Tätigkeit als Mitglied des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2006/2007 zu vertagen. Dies geschah 
           mit Rücksicht auf die aktienrechtliche Sonderprüfung, die in 
           derselben Hauptversammlung beschlossen wurde. Der schriftliche 
           Bericht des Sonderprüfers Dr. Harald Ring liegt nunmehr vor 
           (Punkt 6 der Tagesordnung). Die damals vertagte 
           Sachentscheidung über die Entlastung von Herrn Momburg ist 
           daher in der diesjährigen Hauptversammlung erneut Gegenstand 
           der Tagesordnung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Claus Momburg 
           für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Der geänderte Jahresabschluss und der geänderte Lagebericht, 
           der geänderte Konzernabschluss und der geänderte 
           Konzernlagebericht (inklusive des geänderten Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) 
           sowie der geänderte Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2006/2007 liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an erneut in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies 
           erneut auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     9     Entlastung des Vorstandsmitglieds Claus Momburg 
           für das Geschäftsjahr 2007/2008 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. August 2008 hat 
           beschlossen, die Sachentscheidung über die Entlastung von 
           Herrn Claus Momburg für dessen Tätigkeit als Mitglied des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2007/2008 zu vertagen. Dies geschah 
           mit Rücksicht auf die damals laufende aktienrechtliche 
           Sonderprüfung, die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 
           27. März 2008 beschlossen wurde. Der schriftliche Bericht des 
           Sonderprüfers Dr. Harald Ring liegt nunmehr vor (Punkt 6 der 
           Tagesordnung). Die damals vertagte Sachentscheidung über die 
           Entlastung von Herrn Momburg ist daher in der diesjährigen 
           Hauptversammlung erneut Gegenstand der Tagesordnung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Claus Momburg 
           für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss 
           und der Konzernlagebericht (inklusive des Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2007/2008 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           erneut in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht 
           der Aktionäre aus und sind überdies erneut auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     10    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2006/2007 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 hat 

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July 20, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

beschlossen, die Sachentscheidung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
           Geschäftsjahr 2006/2007 zu vertagen. Dies geschah mit 
           Rücksicht auf die aktienrechtliche Sonderprüfung, die in 
           derselben Hauptversammlung beschlossen wurde. Der schriftliche 
           Bericht des Sonderprüfers Dr. Harald Ring liegt nunmehr vor 
           (Punkt 6 der Tagesordnung). Die damals vertagte 
           Sachentscheidung über die Entlastung der Aufsichtsmitglieder 
           ist daher in der diesjährigen Hauptversammlung erneut 
           Gegenstand der Tagesordnung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
           Der geänderte Jahresabschluss und der geänderte Lagebericht, 
           der geänderte Konzernabschluss und der geänderte 
           Konzernlagebericht (inklusive des geänderten Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) 
           sowie der geänderte Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2006/2007 liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an erneut in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies 
           erneut auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     11    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2007/2008, soweit nicht schon durch 
           Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 
           2008 über die Entlastungen für diesen Zeitraum entschieden 
           worden ist 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. August 2008 hat 
           beschlossen, die Sachentscheidung über die Entlastung mehrerer 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
           Geschäftsjahr 2007/2008 zu vertagen. Dies geschah mit 
           Rücksicht auf die damals laufende aktienrechtliche 
           Sonderprüfung, die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 
           27. März 2008 beschlossen wurde. Der schriftliche Bericht des 
           Sonderprüfers Dr. Harald Ring liegt nunmehr vor (Punkt 6 der 
           Tagesordnung). Die damals vertagte Sachentscheidung über die 
           Entlastung von Aufsichtsmitgliedern ist daher in der 
           diesjährigen Hauptversammlung erneut Gegenstand der 
           Tagesordnung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 Entlastung zu 
           erteilen, soweit nicht schon durch Beschlüsse der ordentlichen 
           Hauptversammlung vom 28. August 2008 über die Entlastungen für 
           diesen Zeitraum entschieden worden ist. Demnach wird 
           vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
           erteilen, die vor dem 27. März 2008 (bereits) Mitglied im 
           Aufsichtsrat waren. 
 
 
           Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss 
           und der Konzernlagebericht (inklusive des Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2007/2008 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           erneut in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht 
           der Aktionäre aus und sind überdies erneut auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     12    Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von derzeit zwölf 
           auf neun Mitglieder reduziert werden. Vorstand und 
           Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass diese Maßnahme sowohl 
           vor dem Hintergrund der weiteren Fokussierung der 
           Geschäftsaktivitäten als auch vor dem Hintergrund der weiteren 
           Reduzierung der Bilanzsumme in den letzten Jahren im besten 
           Interesse der Gesellschaft liegt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.' 
 
 
     13    Änderung von § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung 
 
 
           § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung behandelt den Fall, dass ein 
           gewählter Kandidat für den Aufsichtsrat das Amt nicht annimmt 
           oder dass ein Mitglied vor dem Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheidet. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass 
           der Aufsichtsrat bis zur Hauptversammlung, in der die 
           Ersatzwahlen vorgenommen werden, nur aus den verbliebenen 
           Mitgliedern besteht. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll 
           diese Satzungsbestimmung klarstellend dahin ergänzt werden, 
           dass die Möglichkeit einer gerichtlichen Bestellung von 
           Aufsichtsmitgliedern unberührt bleibt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Nimmt einer der Gewählten das Amt als Aufsichtsratsmitglied 
           nicht an oder scheidet ein Mitglied außer nach dem vorigen 
           Absatz vor dem Ablauf der Wahlzeit aus, so besteht der 
           Aufsichtsrat bis zu der Hauptversammlung, in der die 
           Ersatzwahlen vorgenommen werden, nur aus den verbliebenen 
           Mitgliedern; die Möglichkeit einer gerichtlichen Bestellung 
           von Aufsichtsratsmitgliedern bleibt unberührt.' 
 
 
           Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 3 der Satzung unberührt. 
 
 
     14    Heraufsetzung des Höchstbetrags der variablen 
           Vergütungskomponente für Vorstandsmitglieder 
 
 
           Gemäß § 25a Abs. 5 Satz 1 KWG haben Kreditinstitute 
           angemessene Verhältnisse zwischen der variablen und fixen 
           jährlichen Vergütung für Geschäftsleiter festzulegen. Seit dem 
           1. Januar 2014 bestimmt § 25a Abs. 5 Satz 2 KWG, dass die 
           variable Vergütung der einzelnen Geschäftsleiter von 
           Kreditinstituten grundsätzlich 100% der jeweiligen fixen 
           Vergütung nicht übersteigen darf. Die Hauptversammlung kann 
           aber eine höhere variable Vergütung billigen, die dann jedoch 
           wiederum 200% der fixen Vergütung für den jeweiligen 
           Geschäftsleiter nicht übersteigen darf (§ 25a Abs. 5 Satz 5 
           KWG). 
 
 
           Mit Blick auf die Vergütungspraxis anderer Kreditinstitute 
           sowie die positiven und nachhaltigen Anreizwirkungen 
           sachgerecht gestalteter variabler Vergütungen liegt es nach 
           Auffassung des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und 
           ihrer Aktionäre, wenn die Hauptversammlung die Heraufsetzung 
           des Höchstbetrags der variablen jährlichen Vergütung für alle 
           jeweiligen Mitglieder des Vorstands der IKB Deutsche 
           Industriebank Aktiengesellschaft auf 200% der jeweiligen fixen 
           jährlichen Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 billigt. 
 
 
       (a)   Gründe für die erbetene Billigung einer höheren 
             variablen Vergütung als 100% der fixen Vergütung 
 
 
             Nach Auffassung des Aufsichtsrates ist es zur Gewinnung und 
             Beibehaltung von qualifizierten Geschäftsleitern im 
             Interesse der Sicherstellung eines nachhaltigen 
             Geschäftserfolgs der Bank notwendig, über ein attraktives 
             leistungsorientiertes Vorstandsvergütungssystem zu verfügen. 
             Im Wettbewerb um qualifizierte Geschäftsleiter muss die 
             Gesellschaft nicht nur gegenüber Wettbewerbern, die das 
             Verhältnis 2:1 von variabler zu fixer Vergütung anwenden, 
             sondern auch gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten sowie 
             Unternehmen, die nicht unter die entsprechenden Vorgaben 
             fallen, bestehen. 
 
 
             Die Billigung der Möglichkeit einer höheren variablen 
             Komponente trägt zudem den regulatorischen Vorgaben einer 
             auch langfristig und damit nachhaltig ausgerichteten 
             Vergütungsstruktur Rechnung. Die variablen Teile der 
             Vorstandsvergütung werden gemäß den geltenden gesetzlichen 
             Vorgaben mit Fristen und Vorbehalten versehen, die 
             einerseits zu einer zeitlich hinausgeschobenen Zuteilung 
             führen und andererseits bei Vorliegen bestimmter Bedingungen 
             innerhalb dieser Zeiträume auch wieder zum Verfall der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

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