Zürich (ots) - Fast vier Monate nach dem Übernahmeangebot der
amerikanischen Monsanto an die Basler Syngenta ist weiter offen, wer
die Überhand bekommen wird. Die beiden führenden
Agrochemie-Unternehmen befinden sich in einem Schwebezustand: Wer
sich zuerst bewegt, hat verloren. Beide Seiten versuchen derzeit,
Investoren zu umgarnen und auf die eigene Linie einzuschwören.
Bereits entschieden ist dagegen eine Auseinandersetzung, welche
die beiden Konzerne vor dem europäischen Patentamt ausgetragen haben,
wie die «Handelszeitung» schreibt. Der Punkt geht dabei an Monsanto.
Der Saatguthersteller aus St. Louis kann seinen Brokkoli Beneforté
patentieren lassen. Das hat das Amt nun letztinstanzlich entschieden.
Gegen den Willen von Syngenta: Im Beschwerdeverfahren ging es um die
Grundsatzfrage, ob Produkte aus konventionellen Züchtungen
patentierbar sind, obwohl das europäische Patentübereinkommen «im
wesentlichen biologische Verfahren» von der Patentierbarkeit
ausnimmt.
«Aus unserer Sicht hätte das Patent nicht erteilt werden dürfen»,
schreibt Syngenta in einer Stellungnahme. Die Basler kritisieren,
Beneforté sei zu wenig neu, zu wenig innovativ und das Patent sei zu
wenig gut beschrieben.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
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Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
amerikanischen Monsanto an die Basler Syngenta ist weiter offen, wer
die Überhand bekommen wird. Die beiden führenden
Agrochemie-Unternehmen befinden sich in einem Schwebezustand: Wer
sich zuerst bewegt, hat verloren. Beide Seiten versuchen derzeit,
Investoren zu umgarnen und auf die eigene Linie einzuschwören.
Bereits entschieden ist dagegen eine Auseinandersetzung, welche
die beiden Konzerne vor dem europäischen Patentamt ausgetragen haben,
wie die «Handelszeitung» schreibt. Der Punkt geht dabei an Monsanto.
Der Saatguthersteller aus St. Louis kann seinen Brokkoli Beneforté
patentieren lassen. Das hat das Amt nun letztinstanzlich entschieden.
Gegen den Willen von Syngenta: Im Beschwerdeverfahren ging es um die
Grundsatzfrage, ob Produkte aus konventionellen Züchtungen
patentierbar sind, obwohl das europäische Patentübereinkommen «im
wesentlichen biologische Verfahren» von der Patentierbarkeit
ausnimmt.
«Aus unserer Sicht hätte das Patent nicht erteilt werden dürfen»,
schreibt Syngenta in einer Stellungnahme. Die Basler kritisieren,
Beneforté sei zu wenig neu, zu wenig innovativ und das Patent sei zu
wenig gut beschrieben.
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