Intershop Communications AG: Verfahren zur Klage gegen Sonderprüfung beendet
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24.07.2015 / 10:14
Jena, 24. Juli 2015 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1), führender unabhängiger Anbieter innovativer Lösungen für den Omni-Channel-Commerce, gibt bekannt, dass das gerichtliche Verfahren zur Sonderprüfung durch Vergleich im güterichterlichen Verfahren beendet wurde. Der Vergleich wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Aktionärin GSI Commerce Solutions Inc. hatte gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 gefassten Beschluss zur Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Wie gemeldet, wurde die Sonderprüfung bereits abgeschlossen. Der bestellte Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hatte keine Anhaltspunkte für einen nicht einem Drittvergleich standhaltenden Leistungsaustausch zwischen Intershop und eBay festgestellt. Die Geschäftsbeziehung sei nicht zu beanstanden gewesen.
Jochen Moll, Sprecher des Vorstands der Intershop Communications AG, begrüßt die Entscheidung: "Damit können wir uns auf der kommenden Hauptversammlung nun darauf konzentrieren, den Aktionären die weiteren geplanten Schritte zu präsentieren, um die Fortschritte des Unternehmens zu sichern und Intershop nachhaltig wachsen zu lassen."
Kontakt: Investor Relations Heide Rausch T: +49-3641-50-1000 F: +49-3641-50-1309 ir@intershop.de
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