Die Umwandlung der insolventen
Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig.
Das teilte das Landgericht Itzehoe am Dienstag mit, knapp drei
Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung. Die Gläubiger
hatten sich mit großer Mehrheit für das Genossenschaftsmodell und
gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW
Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht als unzulässig verwarf. Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden./egi/DP/jha
ISIN DE0005220008
AXC0075 2015-07-21/11:11