Ströer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 19.08.2015 15:24 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Ströer SE Köln Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2015 Ströer SE Köln WKN: 749399 ISIN: DE 0007493991 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Ströer SE am 25. September 2015, um 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im Congress-Centrum Ost Koelnmesse, Congress-Saal (4.OG), Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln Deutschland TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung und Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2013) sowie über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2015) und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 und entsprechende Satzungsänderungen Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 8. August 2013 unter Tagesordnungspunkt 8 ein Aktienoptionsprogramm 2013 beschlossen, um den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählten Arbeitnehmern unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitgliedern der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bis zu 3.176.400 Optionsrechte zum Bezug von bis zu 3.176.400 Aktien ('Aktienoptionsrechte') der Gesellschaft einräumen zu können. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde ein Bedingtes Kapital 2013 in Höhe von bis zu EUR 3.176.400,00 geschaffen. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurden die Aktienoptionsbedingungen in Bezug auf das Erfolgsziel angepasst. Von den auszugebenden Aktienoptionsrechten wurden 901.700 nicht ausgegeben, die auch künftig nicht mehr ausgegeben werden sollen. Daher ist beabsichtigt, die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2013 (soweit noch nicht ausgenutzt) aufzuheben und das bedingte Kapital 2013 in § 6A der Satzung auf EUR 2.274.700,00 entsprechend zu reduzieren. Zudem soll das Aktienoptionsprogramm 2013 in Bezug auf die Regelung zum Verfall der Aktienoptionen angepasst werden. Des Weiteren ist beabsichtigt, ein neues Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft zu beschließen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und Arbeitnehmern unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft einräumen zu können ('Aktienoptionsprogramm 2015'). Das Programm dient einer zielgerichteten Incentivierung der Programmteilnehmer und soll gleichzeitig eine Bindungswirkung der Teilnehmer an den Konzern erreichen. Die Erfolgsziele basieren dabei auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage und stehen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen des Aktiengesetzes und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Das zur Durchführung des neuen Aktienoptionsprogramms 2015 vorgesehene Bedingte Kapital 2015 und der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss sind auf maximal 4,35 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beschränkt. Soweit die Gesellschaft nicht einen Barausgleich gewährt, kann die Bedienung der Aktienoptionen mit neuen Aktien aus dem neuen Aktienoptionsprogramm 2015 daher zu einer maximalen Verwässerung von 4,35 % führen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Die in den Hauptversammlungen am 8. August 2013 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2014 unter Tagesordnungspunkt 8 geänderte Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Arbeitnehmer unterhalb der Vorstandsebene sowie an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen wird in Höhe der unter der bisherigen Ermächtigung noch nicht ausgegebenen 901.700 Aktienoptionsrechte aufgehoben. b) Das in § 6A der Satzung zur Bedienung der Aktienoptionen geschaffene Bedingte Kapital 2013 in Höhe von bis zu EUR 3.176.400,00 wird um EUR 901.700,00 auf bis zu EUR 2.274.700,00 reduziert. § 6A Absatz 1 der Satzung (Bedingtes Kapital 2013) wird wie folgt neu gefasst: '(1) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.274.700,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.274.700 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Rechten an die Inhaber von Aktienoptionsrechten aus dem Aktienoptionsprogramm 2013, zu deren Ausgabe der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2013 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 8. August 2013 gewährt wurden, diese Aktienoptionsrechte ausüben und die Gesellschaft die Aktienoptionsrechte nicht durch Barzahlung erfüllt.' c) Lit. bb) des Aktienoptionsprogramms 2013 ('Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung der Aktienoptionsrechte') wird dahingehend angepasst, dass im Falle eines Formwechsels der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien der als 'Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft' bezeichnete Kreis der Bezugsberechtigten um die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft auf Aktien erweitert wird. d) Des Weiteren wird die Regelung des Aktienoptionsprogramms 2013 unter lit. hh) 'Nichtübertragbarkeit und Verfall' des Aktienoptionsprogramms 2013 dahingehend ergänzt, dass Aktienoptionsrechte nicht dadurch verfallen, dass der Bezugsberechtigte nach einem Formwechsel der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien statt seines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses mit der Gesellschaft bzw. dem mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis mit der persönlich haftenden Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft auf Aktien eingeht. e) Aktienoptionsprogramm 2015 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 bis zu 2.123.445 Bezugsrechte ('Aktienoptionsrechte') auf bis zu 2.123.445 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ist allein der Aufsichtsrat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ermächtigt. Die Ausgabe der Aktienoptionsrechte und der Aktien zur Bedienung der Aktienoptionsrechte nach deren Ausübung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Eckpunkte: aa) Aktienoptionsrecht Jedes Aktienoptionsrecht gewährt das Recht, nach näherer Maßgabe der Aktienoptionsbedingungen gegen Zahlung des unter lit. ff) bestimmten maßgeblichen Ausübungspreises eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 zu erwerben. Die Aktienoptionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Aktienoptionsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eine Barzahlung gewähren kann. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber der Aufsichtsrat zu entscheiden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am
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August 19, 2015 09:25 ET (13:25 GMT)