Arbon (ots) -
- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
unter http://presseportal.ch/de/nr/100052526 heruntergeladen
werden -
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Diese Pressemitteilung bzw. die darin enthaltenen Informationen
sind nicht bestimmt zur (direkten oder indirekten) Weiterverbreitung
bzw. Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Japan oder irgendeinem anderen Staat, dessen Gesetze eine
solche Weiterverbreitung verbieten würden, und stellen kein Angebot
zum Verkauf von Wertpapieren in solchen Ländern dar.
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Arbon, 21. August 2015 - Der Verwaltungsrat der AFG
Arbonia-Forster-Holding AG beantragt der ausserordentlichen
Generalversammlung der Aktionäre vom 11. September 2015 eine
ordentliche Kapitalerhöhung im Umfang von rund CHF 200 Millionen.
Unter der Voraussetzung, dass die ausserordentliche
Generalversammlung dem Antrag, das Aktienkapital von bisher CHF
76'547'532.60 um bis zu CHF 200'000'001.60 auf maximal CHF
276'547'534.20 nominal zu erhöhen, zustimmt, hat sich das
Bankensyndikat unter der Führung der UBS AG und Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG ("Berenberg") unter Vorbehalt gewisser marktüblicher
Bedingungen verpflichtet, bis zu 47'619'048 neue Namenaktien
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Bezugspreis von
mindestens CHF 4.20 pro Aktie (entsprechend dem gegenwärtigen
Nennwert der AFG-Aktien) fest zu übernehmen und diese den bisherigen
Aktionären, unter Wahrung der Bezugsrechte, anzubieten.
Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass es sich bei der maximal
zu schaffenden Anzahl neuer Namenaktien um einen Rahmen handelt, der
sich auf Grund des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbezugspreises
von CHF 4.20 entsprechend dem gegenwärtigen Nennwert der AFG-Aktien
ermitteln lässt. Die endgültigen Bedingungen der
Bezugsrechtskapitalerhöhung (die endgültige Anzahl der neu
auszugebenden Namenaktien, das Bezugsverhältnis sowie der definitive
Bezugspreis für die neuen Namenaktien) werden voraussichtlich im
Vorfeld der Generalversammlung vom Verwaltungsrat am 11. September
2015 festgesetzt und bekannt gegeben.
Die Artemis Beteiligungen I AG, welche durch Michael Pieper
kontrolliert wird, hat sich verpflichtet, die ihr aufgrund ihrer
bestehenden Beteiligung zustehenden Bezugsrechte vollständig
auszuüben und behält sich zudem vor, ihren Aktienanteil, der
gegenwärtig bei 26.7% liegt, durch Zukäufe von weiteren AFG-Aktien
oder Bezugsrechten im Markt weiter zu erhöhen, jedoch die
Beteiligungsschwelle von 33 1/3% nicht zu überschreiten.
Die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung
(Bezugsrechtshandel und -ausübung, Eintragung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister sowie Zahlung des Bezugspreises gegen Auslieferung
der neu geschaffenen Namenaktien) ist im Nachgang zur
ausserordentlichen Generalversammlung geplant.
Durch die geplante Kapitalerhöhung schafft die AFG die
finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der angekündigten
Restrukturierung und Repositionierung, welche im Rahmen der
Präsentation der Halbjahreszahlen am 13. August 2015 vorgestellt
wurden.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung agiert UBS Investment Bank als Sole
Global Coordinator und gemeinsam mit Berenberg als Joint Bookrunner.
Als weitere Banken agieren die Zürcher Kantonalbank und Bank Vontobel
AG als Co-Lead Manager im Bankensyndikat.
Diese Mitteilung und weitere Informationen zur AFG finden Sie auf
unserer Website www.afg.ch.
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Dislcaimer:
Diese Publikation dient der Orientierung der Aktionärinnen und
Aktionäre der AFG Arbonia-Forster-Holding AG im Hinblick auf die
beantragte Kapitalerhöhung und die damit verbundenen, an der
ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. September 2015 zu
fassenden Beschlüsse.
Diese Publikation ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren noch werden die Wertpapiere,
die Gegenstand der hierin enthaltenen Informationen sind, in
irgendeiner Jurisdiktion angeboten oder verkauft, in welcher ein
Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zum Kauf ohne vorherige
Registrierung, Zulassung oder Ausnahme von einer
Registrierungspflicht unzulässig wäre. Die Wertpapiere, die
Gegenstand der in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind,
wurden und werden nicht gemäss den Vorschriften des U.S. Securities
Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert und dürfen ohne solche Registrierung oder eine
Ausnahme von der Registrierungspflicht nicht an "U.S. persons" (wie
definiert in Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder
verkauft werden. Der Emittent der Wertpapiere hat diese nicht in den
Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt nicht, eine solche
Registrierung vorzunehmen und/oder ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Diese Publikation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Diese
Veröffentlichung gilt nicht als Emissionsprospekt im Sinne von Art.
652a und/oder 1156 OR oder als Kotierungsprospekt im Sinne des
Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Das Angebot erfolgt
ausschliesslich auf Basis eines zu veröffentlichenden Emissions- und
Kotierungsprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der
öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf
der Grundlage des Emissions- und Kotierungsprospektes erfolgen. Der
Emissions- und Kotierungsprospekt wird voraussichtlich am 15.
September 2015 veröffentlicht werden und bei AFG
Arbonia-Forster-Holding AG kostenfrei erhältlich sein.
*******************
Originaltext: AFG Management AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100052526
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100052526.rss2
ISIN: CH0110240600
Kontakt:
Alexander von Witzleben
CEO und Delegierter des Verwaltungsrats
Felix Bodmer
CFO
T +41 71 447 45 51
felix.bodmer@afg.ch
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bzw. Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Japan oder irgendeinem anderen Staat, dessen Gesetze eine
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Arbon, 21. August 2015 - Der Verwaltungsrat der AFG
Arbonia-Forster-Holding AG beantragt der ausserordentlichen
Generalversammlung der Aktionäre vom 11. September 2015 eine
ordentliche Kapitalerhöhung im Umfang von rund CHF 200 Millionen.
Unter der Voraussetzung, dass die ausserordentliche
Generalversammlung dem Antrag, das Aktienkapital von bisher CHF
76'547'532.60 um bis zu CHF 200'000'001.60 auf maximal CHF
276'547'534.20 nominal zu erhöhen, zustimmt, hat sich das
Bankensyndikat unter der Führung der UBS AG und Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG ("Berenberg") unter Vorbehalt gewisser marktüblicher
Bedingungen verpflichtet, bis zu 47'619'048 neue Namenaktien
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Bezugspreis von
mindestens CHF 4.20 pro Aktie (entsprechend dem gegenwärtigen
Nennwert der AFG-Aktien) fest zu übernehmen und diese den bisherigen
Aktionären, unter Wahrung der Bezugsrechte, anzubieten.
Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass es sich bei der maximal
zu schaffenden Anzahl neuer Namenaktien um einen Rahmen handelt, der
sich auf Grund des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbezugspreises
von CHF 4.20 entsprechend dem gegenwärtigen Nennwert der AFG-Aktien
ermitteln lässt. Die endgültigen Bedingungen der
Bezugsrechtskapitalerhöhung (die endgültige Anzahl der neu
auszugebenden Namenaktien, das Bezugsverhältnis sowie der definitive
Bezugspreis für die neuen Namenaktien) werden voraussichtlich im
Vorfeld der Generalversammlung vom Verwaltungsrat am 11. September
2015 festgesetzt und bekannt gegeben.
Die Artemis Beteiligungen I AG, welche durch Michael Pieper
kontrolliert wird, hat sich verpflichtet, die ihr aufgrund ihrer
bestehenden Beteiligung zustehenden Bezugsrechte vollständig
auszuüben und behält sich zudem vor, ihren Aktienanteil, der
gegenwärtig bei 26.7% liegt, durch Zukäufe von weiteren AFG-Aktien
oder Bezugsrechten im Markt weiter zu erhöhen, jedoch die
Beteiligungsschwelle von 33 1/3% nicht zu überschreiten.
Die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung
(Bezugsrechtshandel und -ausübung, Eintragung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister sowie Zahlung des Bezugspreises gegen Auslieferung
der neu geschaffenen Namenaktien) ist im Nachgang zur
ausserordentlichen Generalversammlung geplant.
Durch die geplante Kapitalerhöhung schafft die AFG die
finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der angekündigten
Restrukturierung und Repositionierung, welche im Rahmen der
Präsentation der Halbjahreszahlen am 13. August 2015 vorgestellt
wurden.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung agiert UBS Investment Bank als Sole
Global Coordinator und gemeinsam mit Berenberg als Joint Bookrunner.
Als weitere Banken agieren die Zürcher Kantonalbank und Bank Vontobel
AG als Co-Lead Manager im Bankensyndikat.
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Aktionäre der AFG Arbonia-Forster-Holding AG im Hinblick auf die
beantragte Kapitalerhöhung und die damit verbundenen, an der
ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. September 2015 zu
fassenden Beschlüsse.
Diese Publikation ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren noch werden die Wertpapiere,
die Gegenstand der hierin enthaltenen Informationen sind, in
irgendeiner Jurisdiktion angeboten oder verkauft, in welcher ein
Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zum Kauf ohne vorherige
Registrierung, Zulassung oder Ausnahme von einer
Registrierungspflicht unzulässig wäre. Die Wertpapiere, die
Gegenstand der in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind,
wurden und werden nicht gemäss den Vorschriften des U.S. Securities
Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert und dürfen ohne solche Registrierung oder eine
Ausnahme von der Registrierungspflicht nicht an "U.S. persons" (wie
definiert in Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder
verkauft werden. Der Emittent der Wertpapiere hat diese nicht in den
Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt nicht, eine solche
Registrierung vorzunehmen und/oder ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Diese Publikation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Diese
Veröffentlichung gilt nicht als Emissionsprospekt im Sinne von Art.
652a und/oder 1156 OR oder als Kotierungsprospekt im Sinne des
Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Das Angebot erfolgt
ausschliesslich auf Basis eines zu veröffentlichenden Emissions- und
Kotierungsprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der
öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf
der Grundlage des Emissions- und Kotierungsprospektes erfolgen. Der
Emissions- und Kotierungsprospekt wird voraussichtlich am 15.
September 2015 veröffentlicht werden und bei AFG
Arbonia-Forster-Holding AG kostenfrei erhältlich sein.
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Originaltext: AFG Management AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100052526
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ISIN: CH0110240600
Kontakt:
Alexander von Witzleben
CEO und Delegierter des Verwaltungsrats
Felix Bodmer
CFO
T +41 71 447 45 51
felix.bodmer@afg.ch