RINOL AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RINOL AG
24.08.2015 19:50
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1. Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Herr Hilmar Becker, Österreich, hat uns am 21.08.2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Rinol AG am 07.08.2015 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,70% (247270 Stimmrechte) beträgt. Die v.g. Stimmrechte werden in voller Höhe gemeinschaftlich durch die Eheleute Herr Hilmar Becker und Frau Annegret Becker gehalten.
2. Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Frau Annegret Becker, Österreich, hat uns am 21.08.2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rinol AG am 07.08.2015 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,70% (247270 Stimmrechte) beträgt. Die v.g. Stimmrechte werden in voller Höhe gemeinschaftlich durch die Eheleute Herr Hilmar Becker und Frau Annegret Becker gehalten.
24.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: RINOL AG Benzstraße 2 71272 Renningen Deutschland Internet: www.rinol.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000A0HN404 DE0003504965
AXC0155 2015-08-24/19:50