Zürich (ots) - Der Schweizer Roger Darin steht seit 2012 unter
Anklage der amerikanischen Justizbehörden wegen Manipulationen des
Referenzzinssatzes Libor. Nun zieht der ehemalige Devisentrader der
Grossbank UBS seinen Fall vor ein US-Berufungsgericht. Dies schreibt
die "Handelszeitung" in ihrer neusten Ausgabe. Darins amerikanische
Anwälte haben vor wenigen Tagen den Libor-Fall vor dem Court of
Appeals for the Second Circuit eingereicht. Dies geht aus
Gerichtsdokumenten hervor, welche der "Handelszeitung" vorliegen.
Roger Darin war bei der Grossbank UBS seinerzeit der Vorgesetzte des
in Grossbritannien verurteilten Libor-Betrügers Tom Hayes. In diesem
Frühsommer versuchten die amerikanischen Anwälte von Roger Darin, den
Bezirksrichter in Manhattan davon zu überzeugen, die Klage gegen den
Schweizer abzuweisen. Denn die US-Justizbehörden würden ihre
Befugnisse massiv überschreiten, indem sie einen Ausländer für ein
mutmassliches Vergehen zur Rechenschaft ziehen wollten, das im
Ausland, genauer gesagt in Japan, ablief. Doch Bezirksrichter Paul
Crotty schmetterte das Begehren des Schweizers ab. Nun legt der
Ex-UBS-Trader Roger Darin gegen das Urteil Berufung ein.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
Anklage der amerikanischen Justizbehörden wegen Manipulationen des
Referenzzinssatzes Libor. Nun zieht der ehemalige Devisentrader der
Grossbank UBS seinen Fall vor ein US-Berufungsgericht. Dies schreibt
die "Handelszeitung" in ihrer neusten Ausgabe. Darins amerikanische
Anwälte haben vor wenigen Tagen den Libor-Fall vor dem Court of
Appeals for the Second Circuit eingereicht. Dies geht aus
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Roger Darin war bei der Grossbank UBS seinerzeit der Vorgesetzte des
in Grossbritannien verurteilten Libor-Betrügers Tom Hayes. In diesem
Frühsommer versuchten die amerikanischen Anwälte von Roger Darin, den
Bezirksrichter in Manhattan davon zu überzeugen, die Klage gegen den
Schweizer abzuweisen. Denn die US-Justizbehörden würden ihre
Befugnisse massiv überschreiten, indem sie einen Ausländer für ein
mutmassliches Vergehen zur Rechenschaft ziehen wollten, das im
Ausland, genauer gesagt in Japan, ablief. Doch Bezirksrichter Paul
Crotty schmetterte das Begehren des Schweizers ab. Nun legt der
Ex-UBS-Trader Roger Darin gegen das Urteil Berufung ein.
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