Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen Suzuki und Volkswagen einen Schiedsspruch vorgelegt. Damit ist die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt. Die Richter bescheinigten Volkswagen vertragstreues Verhalten und stellten ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrages seitens Suzuki fest.Den vollständigen Artikel lesen ...