Der Scheidungskrieg zwischen Volkswagen und seinem japanischen Partner Suzuki ist nach fast vier Jahren entschieden. Das Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in London erklärte die Zusammenarbeit für beendet. Der VW-Konzern muss nun seine milliardenschwere Beteiligung an den Japanern in Höhe von 19,9 % verkaufen. Die Richter räumten dem Konzern nach VW-Angaben zugleich Schadenersatzansprüche ein und bescheinigten ihm vertragstreues Verhalten. Suzuki hatte im November 2011 geklagt, weil VW sich weigerte, seinen Milliarden- Anteil an die Japaner zurückzugeben.
An wen der Konzern seine Suzuki-Beteiligung abgeben wird ist noch nicht entschieden. Suzuki gab unterdessen bekannt, den Anteil ohne eine Drittpartei zum Marktpreis zurückkaufen zu wollen. Die Wolfsburger hatten die Suzuki-Aktien 2010 für 1,7 Mrd. Euro gekauft. Im Gegenzug erwarb der japanische Familienkonzern rund 1,5 % der VW-Stammaktien, um die Allianz zu untermauern. Auf Basis des Schlusskurses vom Freitag ist die Suzuki-Beteiligung rund 3,41 Mrd. Euro wert.
Die Niedersachsen argumentierten in dem jahrelangen Streit stets mit dem Eigentumsrecht und dass Suzuki sie nicht zum Verkauf zwingen könnte. Nun bestimmten die Richter, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch Suzuki rechtens ist.
VW wollte gemeinsam mit Suzuki Kleinwagen für Schwellenländer entwickeln und erhoffte sich dabei vor allem Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki mit seiner Beteiligung Maruti stark ist. Ein besonders günstiges Auto mussten die Deutschen aufwendig selbst entwickeln, weil die Partnerschaft in die Brüche ging. Es soll 2018 in China an den Start gehen. Suzuki sollte Volkswagen zudem dabei helfen, den japanischen Rivalen Toyota, der schon damals Weltmarktführer war, vom Thron zu stoßen. Dies gelang erstmals im ersten Halbjahr 2015 auch ohne Suzuki. Suzuki versprach sich seinerseits Zugang zu alternativen Antrieben von Volkswagen.
Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
An wen der Konzern seine Suzuki-Beteiligung abgeben wird ist noch nicht entschieden. Suzuki gab unterdessen bekannt, den Anteil ohne eine Drittpartei zum Marktpreis zurückkaufen zu wollen. Die Wolfsburger hatten die Suzuki-Aktien 2010 für 1,7 Mrd. Euro gekauft. Im Gegenzug erwarb der japanische Familienkonzern rund 1,5 % der VW-Stammaktien, um die Allianz zu untermauern. Auf Basis des Schlusskurses vom Freitag ist die Suzuki-Beteiligung rund 3,41 Mrd. Euro wert.
Die Niedersachsen argumentierten in dem jahrelangen Streit stets mit dem Eigentumsrecht und dass Suzuki sie nicht zum Verkauf zwingen könnte. Nun bestimmten die Richter, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch Suzuki rechtens ist.
VW wollte gemeinsam mit Suzuki Kleinwagen für Schwellenländer entwickeln und erhoffte sich dabei vor allem Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki mit seiner Beteiligung Maruti stark ist. Ein besonders günstiges Auto mussten die Deutschen aufwendig selbst entwickeln, weil die Partnerschaft in die Brüche ging. Es soll 2018 in China an den Start gehen. Suzuki sollte Volkswagen zudem dabei helfen, den japanischen Rivalen Toyota, der schon damals Weltmarktführer war, vom Thron zu stoßen. Dies gelang erstmals im ersten Halbjahr 2015 auch ohne Suzuki. Suzuki versprach sich seinerseits Zugang zu alternativen Antrieben von Volkswagen.
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