Im Streit um die cholesterinsenkende Margarine "Becel pro.activ" des Herstellers Unilever hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch erneut eine Niederlage erlitten. Äußerungen eines Wissenschaftlers über die Margarine, die der Lebensmittelkonzern verbreitet hatte, seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstag. Somit darf das Unternehmen weiter erklären, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken seiner Margarine gebe.
Foodwatch warf dem Hersteller vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen (Az: 7 U 7/13). Es spreche vieles dafür, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen, kündigten Vertreter der Organisation an./akp/DP/stb
ISIN GB00B10RZP78 NL0000009355
AXC0082 2015-09-01/11:08