Am 25. Februar 2015 klingelte die Staatsanwaltschaft bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF). Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz "durch ein Anlageprodukt, in dem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert worden war", teilten die Behörden mit. Anlegergelder ...Den vollständigen Artikel lesen ...