
Themen heute:
Fehlzeiten-Report 2015: Mehr als jeder fünfte Auszubildende zeigt riskantes Gesundheitsverhalten /// Gruppenanfragen bringen Steuerfahnder auf die Spur von unversteuerten Kapitaleinkünften auf Schweizer Konten
1.
Auszubildende weisen zum Teil erhebliche Defizite bei Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten auf. Dies zeigt die erste repräsentative Befragung zur Gesundheit von Auszubildenden im Fehlzeiten-Report 2015 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Ein Drittel der Auszubildenden berichtet über häufig auftretende körperliche und psychische Beschwerden. Gesundheitsgefährdendes Verhalten wie wenig Bewegung, schlechte Ernährung, wenig Schlaf, Suchtmittelkonsum oder übermäßige Nutzung der digitalen Medien ist bei jedem fünften Auszubildenden zu beobachten. Bei beinahe jedem zehnten Befragten treten gesundheitliche Beschwerden und gesundheitsgefährdendes Verhalten gleichzeitig auf. "Es braucht gesundheitsförderliche Maßnahmen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt sind", so das WIdO. "Betriebliche Gesundheitsförderung für diese Zielgruppe stellt auch einen Wettbewerbsfaktor für die Unternehmen dar.
2.
Das Bankgeheimnis in der Schweiz dürfte bald der Geschichte angehören. Allerdings ist es in Bezug auf die Auslandskonten deutscher Staatsbürger schon seit Februar 2013 äußerst brüchig. Seitdem können die deutschen Finanzbehörden nach Auskunft der Rechtsanwälte und Steuerberater Kanzlei GRP Rainer sog. Gruppenanfragen an die Schweizer Banken richten. Charakteristisch für diese Anfragen ist, dass Daten nicht zu einzelnen Kontoinhabern, sondern zu Personenkreisen mit bestimmten Verdachtsmomenten abgefragt werden. Diese Gruppenanfragen sind rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 möglich. Die Banken müssen den deutschen Behörden Auskunft erteilen und die gewünschten Daten übermitteln. Ihre Kunden muss die Bank darüber nicht informieren. Für deutsche Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften bedeutet dies, dass die Steuerhinterziehung immer noch entdeckt werden kann, selbst wenn sie das Konto in der Schweiz nach dem 1. Februar 2013 bereits aufgelöst haben. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht den Betroffenen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, haben die Betroffenen noch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen. Diese kann aber nur für Straffreiheit sorgen, wenn sie rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei gestellt wird. Hier ist es sinnvoll, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen.
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