Das Landesarbeitsgericht Köln wird frühestens
am Mittwochmittag über ein mögliches Pilotenstreik-Verbot
entscheiden. Die Berufung der Lufthansa
In Frankfurt verhandelt das Hessische Landesarbeitsgericht am Mittwochvormittag über die Berufung der Lufthansa. Auch dort war der vom Konzern angestrebte Streik-Stopp zunächst abgelehnt worden./pa/DP/stb
ISIN DE0008232125
AXC0065 2015-09-09/10:34