Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung. Im Urteil "Dano" hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits festgestellt, dass ein solcher Ausschluss ...Den vollständigen Artikel lesen ...